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Der gemeinsam genutzte Verkehrsraum wird immer knapper.
Der gemeinsam genutzte Verkehrsraum wird immer knapper.

Blog-Eintrag -

Mehr Fahrradfahrer unterwegs

(März/April 2021) Die aktuelle Situation hat viele Menschen neu oder wieder aufs Fahrrad gebracht. Der oft eh schon knapp bemessene Verkehrsraum in den Städten ist noch knapper und damit das Konfliktpotenzial noch größer geworden.

Statistiken zufolge hat der Fahrradhandel deutlich zugelegt.; einige Städte wie München zählen rund 20 Prozent mehr Radler als vor Corona. Besonders auf Flächen, die unterschiedliche Verkehrsteilnehmer gemeinsam nutzen, kommt es immer wieder zu Streit oder schlimmer noch zu Unfällen. Angesichts oft fehlender Fahrradwege in den Innenstädten ist die Begegnung zwischen Auto- und Fahrradfahren nicht selten spannungsgeladen. Beide teilen sich die Straßen, oft beengt durch parkende Fahrzeuge oder Baustellen. Gerade Überholmanöver sind dabei risikobehaftet.

Autofahrer müssen im Stadtverkehr einen Seitenabstand von mindestens anderthalb Metern zu Fußgängern und Radfahrern einhalten. Werden auf dem Rad Kinder mitbefördert oder beträgt die zulässige Geschwindigkeit mehr als 90 Stundenkilometer, so erhöht sich dieser Sicherheitsabstand auf zwei Meter. Auf sehr engen Straßen muss sich der Autofahrer in Geduld üben.

Auf der anderen Seite müssen Radfahrer schnellere Fahrzeuge passieren lassen, indem sie – wenn möglich – weiter rechts fahren oder beispielsweise auf dem Seitenstreifen anhalten. Dies gilt allerdings nur, wenn hinter dem Radfahrer mindestens drei Fahrzeuge herfahren und ein Überholen bis auf weiteres nicht möglich ist.

Verbreitet müssen sich auch Fußgänger und Radfahrer den Weg teilen, kenntlich gemacht durch das charakteristische, runde blaue Schild. Auf solchen kombinierten Fuß- und Radwegen haben Radler höchste Sorgfaltspflicht. Zwar müssen Fußgänger sie passieren lassen, doch Radfahrer sind verpflichtet, stets bremsbereit zu sein und wenn nötig Schritttempo zu fahren. Dazu müssen sie damit rechnen, dass Fußgänger unaufmerksam sind oder sich beim Nähern des Fahrrads erschrecken. Klingeln ist übrigens erlaubt, doch ist dies kein Freibrief dafür, nun kurzerhand am Fußgänger vorbeizusausen. Zuerst gilt es, dessen Reaktion abzuwarten: Viele weichen zur falschen Seite aus, und insbesondere ältere Menschen überhören schon mal das Klingelsignal.

Und zu guter Letzt sollten alle Verkehrsteilnehmer über eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung verfügen, so die SIGNAL IDUNA. Denn Folgen von Freizeitunfällen oder selbst verursachte Schäden können ansonsten auch finanziell teuer zu stehen kommen.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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