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Kinder sollten nie mit brennenden Kerzen allein gelassen werden. Foto: SIGNAL IDUNA
Kinder sollten nie mit brennenden Kerzen allein gelassen werden. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

In der Adventszeit nimmt die Brandgefahr wieder zu

(Dezember 2023) Kerzen gehören für die meisten von uns zur Advents- und Weihnachtszeit dazu. So ist es kein Zufall, dass mit Beginn der Adventszeit auch die Zahl der Brände zunimmt. Üblicherweise liegt deren Zahl im Schnitt um 35 bis 50 Prozent höher als im Rest des Jahres. Daher rät SIGNAL IDUNA zur Vorsicht beim Umgang mit offenen Flammen.

Allerdings ist die Zahl der zusätzlichen Brände rückläufig. So musste laut Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Feuerwehr zum Jahresende 2022 rund 6.000-mal mehr als üblich ausrücken. Im Jahr zuvor zählten die Versicherer noch 7.000 zusätzliche Brände rund um Weihnachten, 2018 waren es noch 10.000 mehr. Dafür leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im letzten Jahr 23 Millionen Euro – drei Millionen Euro weniger als im Jahr zuvor. Der Schadendurchschnitt ging um 100 Euro auf nunmehr 3.600 Euro zurück.

Dies könnte ein Indiz sein, dass die Appelle zur Umsicht auf fruchtbaren Boden fallen. Dennoch brennt es um Weihnachten und Silvester herum noch deutlich zu häufig. Dass Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen sollten, zählt zum kleinen Einmaleins des Brandschutzes. Dennoch wird diese Regel zu oft missachtet. So sind häufige Brandursachen in Flammen aufgegangene Adventskränze oder Weihnachtsbäume. Besonders auf Kinder üben leuchtende Kerzen einen großen Reiz aus. Die Kleinen sollten deshalb nie mit brennenden Kerzen allein gelassen werden. Wenn Kinder beim Spielen mit der Flamme in Berührung kommen, gibt´s nicht nur schmerzhafte Verbrennungen, sondern es kann auch dazu führen, dass die Kerzen umgestoßen werden und so einen Wohnungsbrand entfachen.

Adventskranz oder Weihnachtsbaum sollten nicht neben leicht brennbaren Stoffen beispielsweise von Vorhängen positioniert werden. Darüber hinaus ist es ratsam, auf brennbare Deko wie Strohsterne im Baum zu verzichten.

Wenn es gebrannt hat, kommen die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung für die Schäden auf. Die Hausratversicherung leistet, wenn Einrichtungsgegenstände oder auch Geschenke unter dem Weihnachtsbaum durch ein Feuer zerstört wurden. Die Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden am Haus, wenn dieses ganz oder teilweise abgebrannt ist. Ein Brandschaden sollte möglichst umgehend dem Versicherer gemeldet werden. Insgesamt leisteten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer für rund 280.000 Feuerschäden im gesamten Jahr 2022 rund zwei Milliarden Euro.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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