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Grundfähigkeitsversicherung: Guter und günstiger Einkommensschutz für körperlich Tätige
Wer seine Arbeitskraft durch Krankheit oder einen Unfall verliert, muss also mit großen finanziellen Einbußen rechnen. Daher gilt es, den Ausfall der eigenen Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzusichern – darüber sind sich alle Experten einig.
Signal Iduna beobachtet jedoch, dass die Absicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherungen unter anderem im Handwerk stagniert. Der Grund: Die Versicherungen sind immer leistungsfähiger geworden, wodurch jedoch auch die Beiträge gestiegen sind. Dies macht den BU-Schutz gerade für Arbeitnehmer, die überwiegend körperlich tätig sind, oft zu teuer.
Einen Ausweg weist eine leistungsstarke Grundfähigkeitsversicherung. Sie versichert Grundfähigkeiten wie Hören, Gehen, Treppen steigen oder Armgebrauch. Sind diese nicht mehr gegeben, wird eine Rente gezahlt. Die Leistungsauslöser für eine Grundfähigkeitsversicherung sind für Kunden leicht nachzuvollziehen und werden unabhängig von der Berufsausübung beurteilt. Der Anspruch auf die volle Rente besteht bereits, wenn nur eine der versicherten Grundfähigkeiten verlorengeht.
Das Wirtschaftsmagazin Focus Money hat zusammen mit der Ratingagentur Morgen & Morgen die Tarife deutscher Versicherer für die Absicherung dieser elementaren Fähigkeiten verglichen. Dabei bot SI WorkLife Komfort-Plus der Signal Iduna für die drei untersuchten Modellberufe Altenpflegerin, Dachdecker und Friseurin die günstigsten Absicherungen an, die alle 15 als besonders wichtig angesehenen Grundfähigkeiten vollständig abdeckten.
In den angebotenen Produktvarianten SI WorkLife Komfort bzw. Komfort-Plus können entweder 12 oder 21 Grundfähigkeiten abgesichert werden. Auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz gewährleisten SI WorkLife Komfort/-Plus die versicherte Rente. Signal Iduna hat in den Grundfähigkeiten-Katalog der Plus-Variante auch die Nutzung des Smartphones und von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgenommen – was keine Selbstverständlichkeit ist. Ebenso ist der Individualverkehr durch die Grundfähigkeit „Autofahren“ berücksichtigt.