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Lieber erst informieren, bevor der Hammer kreist
Lieber erst informieren, bevor der Hammer kreist
Mieter, die sich ihre vier Wände wunschgemäß gestalten lassen möchten, stehen immer wieder vor der Frage: Was darf in der Wohnung verändert werden, und wo muss ich meinen Vermieter fragen, um keinen Konflikt zu riskieren? Weitgehend auf der sicheren Seit ist, wer die Grundregel beherzigt: Alles, was sich nicht beim nächsten Umzug spurenlos entfernen lässt, sollte man sich vom Vermieter schriftlich bewilligen lassen. Das entbindet Mieter jedoch nicht von der Pflicht, die Umbauten bei Auszug wieder zurückbauen zu müssen. Kommt es dennoch mal zu Konflikten, die die Nutzungsverhältnisse betreffen, bietet der Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz von ALLRECHT umfassenden Versicherungsschutz.
Foto: SIGNAL IDUNA
SIGNAL IDUNA
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