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Jetzt lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge auch für diejenigen, die nur ein geringes Einkommen beziehen. Foto: SIGNAL IDUNA
Jetzt lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge auch für diejenigen, die nur ein geringes Einkommen beziehen. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

Freibetrag zur Grundsicherung steigt

Betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener

(Januar 2021) Zum 1. Januar 2021 hat der Gesetzgeber den 2018 eingeführten Freibetrag zur Grundsicherung auf 223 Euro erhöht. Damit lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) auch für diejenigen, die nur ein geringes Einkommen beziehen.

Rund 1,1 Millionen Rentner beziehen Grundsicherung. Ihre Rente ist zu niedrig, um allein damit das Leben zu bestreiten. Bei zunehmend gebrochenen Erwerbsbiographien ist die Tendenz weiter steigend.

Auf die Grundsicherung angerechnet werden beispielsweise Zusatzrenten aus einer betrieblichen Altersversorgung oder einer privaten Riester- oder Basisrente. Anrechnungsfrei bleibt seit 2018 ein Sockelbetrag von 100 Euro. Bei Zusatzrenten über 100 Euro, werden 30 Prozent dieses darüber liegenden Betrags ebenfalls nicht auf die Grundsicherung angerechnet und zum Sockelbetrag addiert. Der gesamte Freibetrag jedoch ist gedeckelt: Er darf nicht höher sein als 50 Prozent des vom Sozialamt festgelegten Regelbedarfs von jetzt monatlich 446 Euro, also 223 Euro.

Folgendes Beispiel verdeutlicht, wie sich der Freibetrag auswirkt:

Monatliche Rente aus bAV 150 Euro
Sockelbetrag 100 Euro
Erweiterter Freibetrag 50 Euro x 30% = 15 Euro
Gesamtfreibetrag 115 Euro
Auf die Grundsicherung angerechnet werden 35 Euro

Angesichts des weiter gestiegenen Freibetrags ist es auch für Geringverdiener sinnvoll, über eine betriebliche Altersvorsorge nachzudenken.

Übrigens: Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeiter mit einem Monatseinkommen von maximal 2.575 Euro eine echte zusätzliche arbeitgeberfinanzierte bAV einrichten, erhalten einen Förderbetrag in Höhe von 30 Prozent des Beitrags. Der Förderbetrag reduziert den Nettoaufwand für die betriebliche Altersversorgung. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind bis zu 960 Euro im Jahr monatlich förderfähig. Bis zu dieser Grenze sind die Beiträge auch befreit von Steuern und Sozialabgaben.

Mit der SI Betriebsrente+ bietet die SIGNAL IDUNA das richtige Produkt, damit Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine leistungsstarke bAV anbieten können und die Geringverdienerförderung erhalten.

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