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Einmal nicht aufgepasst …
Haftpflichtversicherung: Mietsachschäden hoffentlich enthalten
(Januar 2021) Wer zur Miete wohnt, glaubt sich durch seine Hausratversicherung ausreichend abgesichert. Diese greift aber nicht, wenn man als Mieter sogenannte „Mietsachen“ beschädigt: Böden, Sanitäranlagen, Türen oder Einbaumöbel, die zur Wohnung gehören. Hier hilft nur eine private Haftpflichtversicherung, so die SIGNAL IDUNA.
Mehr als die Hälfte der Deutschen wohnen zur Miete. Zwar ist dafür eine private Haftpflichtversicherung nicht verpflichtend, doch viele Vermieter sehen es gern, wenn ihr Mieter entsprechend abgesichert ist. Denn verursacht dieser einen teuren Schaden und ist weder versichert, noch ausreichend vermögend, bleibt der Vermieter im schlechtesten Fall auf hohen Kosten sitzen.
Demolieren beispielsweise die Möbelpacker beim Einzug einen Türrahmen oder beschädigt man beim Blumengießen das Parkett, wären das Fälle für die Haftpflichtversicherung. Wichtig: Der Versicherungsschutz muss explizit auch Mietsachschäden mit einbeziehen. Auch für die zerbrochenen Fußbodenfliesen im Badezimmer, weil etwa die Glasflasche mit dem Rasierwasser aus der Hand gerutscht ist, leistet die entsprechende Haftpflichtversicherung.
In der privaten Haftpflichtversicherung der SIGNAL IDUNA sind im Tarif Premium Mietsachschäden bis zu einer Deckungssumme von 75 Millionen Euro abgesichert. Sie leistet auch bei sogenannten „Allmählichkeitsschäden“: Schäden an Mietsachen, die erst mit der Zeit auftreten. Ein typischer Schaden wäre hier das aufgequollene Parkett, nachdem über längere Zeit unbemerkt Gießwasser aus einem Blumenkübel ausgetreten ist. Der Versicherungsschutz gilt auch für Ferienwohnungen und Hotelzimmer im In- und Ausland.
Die SIGNAL IDUNA empfiehlt, über jeden Haftpflichtschaden den Vermieter zu informieren – und sei er auf den ersten Blick noch so klein. Um den Schaden für die Versicherung zu dokumentieren, sind aussagekräftige Fotos hilfreich, die den Schadenbericht ergänzen. Ist mehr kaputt gegangen, muss sich dies unter Umständen zuerst ein Gutachter ansehen. Dieser wird auch dabei helfen, den Schaden aufzunehmen. Daher rät die SIGNAL IDUNA in einem solchen Fall dringend von Eigeninitiative ab: Man sollte den Schaden also weder reparieren noch beseitigen, bis der Gutachter tätig geworden ist.