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Dank Freibetrag mehr von der Betriebsrente
Bisher galt in der bAV nur eine Freigrenze, bis zu der Betriebsrenten von. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen befreit waren. Überstieg die Betriebsrente die Freigrenze auch um nur einen Cent, musste der Betriebsrentner auf den gesamten Rentenbetrag Beiträge zahlen.
Jetzt gibt es zusätzlich den neuen Freibetrag für Betriebsrenten. Dieser ist genauso hoch wie die Freigrenze und wie diese dynamisch. Für das Jahr 2020 liegen Freigrenze und Freibetrag bei monatlich 159,25 Euro. Übersteigt die Betriebsrente den Freibetrag, dann ist im Unterschied zur bisherigen Regelung nur der übersteigende Teil der Betriebsrente in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig. Durch den Freibetrag werden rund 2/3 der Betriebsrentner spürbar entlastet: Etwa 30 Prozent der deutschen Betriebsrentner zahlen zukünftig nur noch halb so viel Krankenkassenbeiträge wie bisher auf ihre Betriebsrente. Das zweite Drittel mit Betriebsrenten über 159,25 zahlt absolut 25 Euro weniger pro Monat. Allerdings: Der Freibetrag gilt nur für den Krankenkassenbeitrag; für den Beitrag zur Pflegepflichtversicherung bleibt es bei der bisherigen Freigrenzenregelung.
Beispiel:
Monatliche Rente in Euro | GKV-Beitrag in 2019 in Euro (Freigrenze) | GKV-Beitrag* ab 2020 in Euro (Freibetrag) |
159,25 | 0 | 0 |
200,00 | 31,40 | 6,40 |
300,00 | 47,10 | 22,10 |
500,00 | 78,50 | 50,10 |
*GKV-Beitrag 15,7 % (14,6 + 1,1)
Die Freibetragsregelung entlastet gerade Bezieher kleinerer Betriebsrenten deutlich. Die bAV gewinnt damit deutlich an Attraktivität.