Dank Freibetrag mehr von der Betriebsrente
(Februar 2020) Betriebsrentner können sich freuen. Seit dem 1. Januar 2020 gilt das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG). Dieses führt für die betriebliche Altersversorgung (bAV) einen neuen Freibetrag ein, der sie deutlich attraktiver macht. Die SIGNAL IDUNA hat dazu ein paar Informationen zusammengestellt.