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Eine Rückdeckungsversicherung ist als Insolvenzschutz unentbehrlich. Foto: SIGNAL IDUNA
Eine Rückdeckungsversicherung ist als Insolvenzschutz unentbehrlich. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

Betriebliche Altersversorgung: Pleiteschutz für Gutverdiener

(Januar 2018) Die Betriebsrenten sind hierzulande gesetzlich gegen das Risiko „Insolvenz des Arbeitgebers“ gesichert. Doch gilt diese Aussage für sehr gut verdienende Angestellte nur mit Abstrichen und für „beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer“ gar nicht. Das gibt die SIGNAL IDUNA zu bedenken und empfiehlt zusätzliche Sicherungsmaßnahmen.

Die Versorgungsansprüche aus allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind allgemein wasserdicht abgesichert. Arbeitgeber, Versorgungsträger und der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) spannen ein dichtes Sicherheitsnetz, in dem die Betriebsrenten gut aufgehoben sind.

Erteilt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Versorgungsversprechen, so springt im Falle einer Insolvenz der PSVaG in die Bresche. Doch sind die Leistungen der Sicherungseinrichtung gedeckelt: Betriebliche Renten sind 2018 bis zu einer Höchstgrenze von 9.135 (West) bzw. 8.085 Euro (Ost) monatlich durch den PSVaG gesichert. Darüber hinaus besteht kein Insolvenzschutz. Um diese Ansprüche abzusichern, sollte der Betrieb dringend selbst tätig werden. Um zum Beispiel Pensionszusagen entsprechend abzusichern, empfiehlt es sich eine entsprechende Rückdeckungsversicherung abschließen - eine Lebensversicherung zugunsten des Unternehmens – und diese an den Begünstigten zu verpfänden. Damit ist ausgeschlossen, dass diese Versicherung im Fall des Falles in die Konkursmasse des Betriebes wandert.

Gleiches gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die über mehr als 50 Prozent der Anteile eines Betriebes halten oder über die Stimmrechts-Mehrheit verfügen. Auch sie können sämtliche Durchführungswege der bAV nutzen. Doch im Gegensatz zu Angestellten fallen sie wie Unternehmer oder auch Vorstandsmitglieder nicht unter das Betriebsrentengesetz: Daher greifen bei ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsmechanismen nicht. In diesem Fall ist also zur Absicherung der Pensionszusage die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Gesellschafter-Geschäftsführer zwingend erforderlich. Wichtig: Die Verpfändung wird erst wirksam, wenn der Versicherungsträger entsprechend informiert wurde.

Doch eine Rückdeckungsversicherung ist nicht nur als Insolvenzschutz unentbehrlich, sondern gerade für kleine und mittlere Betriebe, um die Pensionszusage überhaupt finanzieren zu können, so die Experten der SIGNAL IDUNA. Andernfalls muss das Unternehmen die Betriebsrente aus seinen laufenden Einnahmen zahlen.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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