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Altersvorsorge trotz Niedrigzins: Anlage mit Geld-zurück-Garantie
(Juni 2016) Dass die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht, um einen auskömmlichen Ruhestand zu finanzieren, ist bei den Deutschen angekommen. Doch Niedrigzinsphase, die Diskussion um die Riester-Rente und nicht zuletzt die bestehenden Rentenbedingungen für Geringverdiener halten nicht wenige vom Alterssparen ab.
Die aktuelle Zinssituation macht es selbst denen nicht leicht, die durchaus bereit sind, Rücklagen zu bilden. So entscheiden sich sehr viele Sparer nach dem Motto „Augen zu und durch“ für althergebrachte Sparformen. Da überrascht es nicht, dass von den geschätzten 5,2 Billionen Euro Privatvermögen rund 40 Prozent zum Beispiel auf Giro- und Tagesgeldkonten oder Sparbüchern liegen. Diese Anlageformen schaffen kaum den Kapitalerhalt, berücksichtigt man die Inflation, droht sogar ein schleichender Verlust des Ersparten, gibt die SIGNAL IDUNA zu bedenken. Angesichts dieser Perspektiven sparen viele überhaupt nicht mehr oder allenfalls für bereits geplante Anschaffungen: Nur noch knapp ein Viertel der 30- bis 39-Jährigen wollen etwas fürs Alter zurücklegen.
Für Geldbeträge, die nicht unmittelbar benötigt werden, bietet die SIGNAL IDUNA eine lukrative Anlagemöglichkeit. Wer bereit ist, sein Geld für mindestens acht Jahre festzulegen, kann dies in Form eines Einmalbeitrags in die fondsgebundene Rente SI Global Garant Invest (SIGGI) tun. Dies ist auch für hohe Einlagen möglich. Der Vorteil: Der Anleger kann von den Renditechancen am Aktienmarkt profitieren, ist aber gleichzeitig geschützt vor dem Verlust des eingezahlten Anlagebetrags. Zum Rentenbeginn hat der Kunde überdies die Wahl, sich sein Vermögen entweder in einer Summe oder als lebenslange Rente auszahlen zu lassen. Die Einmalanlage erfolgt zudem ohne Gesundheitsprüfung. Sollte der Kunde während der Laufzeit trotzdem Kapital benötigen, so hat er flexibel Zugriff auf sein Vertragsguthaben.
SIGGI rechnet sich dazu auch steuerlich: Entscheidet sich der Anleger für eine Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren und erfolgt die Auszahlung erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres, ist die Hälfte der Erträge steuerfrei. Die andere Hälfte ist im Rahmen der Einkommensteuer individuell zu versteuern.
Beträgt die Vertragslaufzeit weniger als zwölf Jahre oder erfolgt die Auszahlung vor dem 62. Lebensjahr, unterliegen die Erträge der Abgeltungsteuer. Wer dabei Zinserträge über der Freistellungsgrenze erzielt, profitiert von einem weiteren Steuervorteil gegenüber Tages- und Festgeldkonten: Die Abgeltungssteuer auf die Erträge fällt erst an, wenn der Kapitalbetrag tatsächlich ausgezahlt wird.