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Das Fundament muss stimmen. Das gilt genauso für die Altersvorsorge. Daher sollten selbstständige Unternehmer auch die  Basis- oder Rürup-Rente in ihre Überlegungen einbeziehen.  Foto: SIGNAL IDUNA
Das Fundament muss stimmen. Das gilt genauso für die Altersvorsorge. Daher sollten selbstständige Unternehmer auch die Basis- oder Rürup-Rente in ihre Überlegungen einbeziehen. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

Altersvorsorge: Basis-Rente lohnt

(Dezember 2017) Wer als selbstständiger Unternehmer privat fürs Alter vorsorgen möchte, sollte auch die sogenannte Basis- oder Rürup-Rente in seine Überlegungen einbeziehen. Darauf macht die SIGNAL IDUNA aufmerksam.

Ein selbstständiger Unternehmer hat vieles zu beachten, um seinen Betrieb in sicherem Fahrwasser zu führen. Angefangen vom Festlegen unternehmerischer Weichenstellungen bis hin zu den richtigen Betriebsversicherungen. Doch bei allem darf der Selbstständige seinen persönlichen Versicherungsschutz nicht aus dem Auge verlieren. Hier nimmt die private Altersvorsorge eine prominente Stellung ein.

Bei der Frage nach dem passenden Produkt für die Altersversorgung gehen die Meinungen weit auseinander. Umso mehr unter dem Zeichen der aktuellen Niedrigzinsphase. Nichts zu tun ist allerdings keine Option. Die SIGNAL IDUNA Global Garant Invest, kurz SIGGI, ist da eine gute Antwort. SIGGI ist ein modernes Garantiefondsangebot. SIGGI ist sowohl als „normale“ Privatrente, als Riester- und Basis-Rente (Rürup-Rente) sowie als betriebliche Altersversorgung zu haben. Letztere können im Übrigen auch versicherungspflichtige Selbstständige zur steuerbegünstigten Altersvorsorge nutzen, sofern sie die gesetzliche Rentenversicherung ergänzt.

Wer als nicht versicherungspflichtiger Selbstständiger steuerbegünstigt für das Alter vorsorgen möchten, für den ist die Basis- oder Rürup-Rente eine hervorragende Alternative: Ledige können nach derzeitigem Stand ab 2018 bis zu 23.808 Euro und Verheiratete bis zu 47.616 Euro jährlich in die Basisversorgung investieren. Für noch 2017 geleistete Beiträge erkennt der Fiskus 84 Prozent der aktuell geltenden Höchstbeträge – 23.362/46.724 Euro – als Sonderausgabenabzug an; 2018 sind es bereits 86 Prozent. Da sich also dieser Anerkennungssatz jährlich um zwei Prozentpunkte erhöht, können ab 2025 die vollen geleisteten Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Gerade zum Jahresende zeichnet sich oftmals ab, dass noch zusätzliches Kapital zur Verfügung steht, etwa aufgrund von Sonderzahlungen oder einer positiven Geschäftsentwicklung. Diese Mittel können ganz oder teilweise als Zuzahlung in einen bereits vorhandenen Basis-Vertrag oder als Einmalanlage in einen neuen Vertrag fließen und die private Altersversorgung aufstocken.

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