Voraussetzungen für Kurzzeitkennzeichen verschärft: Ausgabe nur noch fahrzeugbezogen
Zum 1. April 2015 hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen grundlegend reformiert. Spontankäufe von Fahrzeugen samt Überführungsfahrten mit einem vorsorglich mitgebrachten Kurzzeitkennzeichen sind nicht mehr möglich. Darauf weist die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg, hin.