Forderungsausfalldeckung: Wenn der Andere nicht zahlen kann
Eine private Haftpflichtversicherung schützt im Falle der eigenen Fahrlässigkeit vor finanziellem Ruin. Dennoch stehen knapp 20 Prozent der Bundesbürger ohne da. Die Forderungsausfalldeckung kommt ins Spiel, wenn man selbst auf dem Schaden sitzen bleiben soll, weil der Verursacher nicht haftpflichtversichert ist.