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Unfallforschung der Versicherer: Rad fahren im Winter erfordert Rücksicht und Vorsicht
Radfahrer leben im Winter gefährlicher: Das Risiko, bei einem Verkehrsunfall ums Leben zu kommen, ist für sie in den Monaten Oktober bis März höher, als in den Sommermonaten. Radverkehr im Winter erfordert deshalb besondere Vorsicht und Rücksicht von allen Beteiligten. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) gibt Hinweise, damit alle sicher an ihr Ziel kommen.
Autofahrer müssen auch im Winter jederzeit mit Radfahrern rechnen und sich ihnen mit besonderer Vorsicht nähern. Ein einspuriges Fahrzeug ist bei Glätte schwer zu kontrollieren. Radfahrer können wegen Schnee- und Eisrändern im Winter oft nicht äußerst rechts fahren. Aber auch wenn der Straßenraum knapper ist, muss beim Überholen der seitliche Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Also im Zweifel lieber nicht überholen und den geringen Fahrzeitverlust in Kauf nehmen. Grundsätzlich sollten Autofahrer ausreichend Abstand zu Radfahrern halten, damit sie, falls dieser stürzt, noch vor ihm zum Stehen kommen.
Fahrradfahrer sollten zur eigenen Sicherheit ihre Fähigkeiten kritisch hinterfragen und bei extremem Winterwetter den Umstieg auf andere Verkehrsmittel in Betracht ziehen. Wer im Winter auf zwei Rädern unterwegs ist, sollte unbedingt auf gut sichtbare, möglichst retroreflektierende Bekleidung und angesichts der frühen Dämmerung auch auf gute Beleuchtung achten. Bei tieferen Minusgraden vermummen Radfahrer oft ihr Gesicht bis auf einen Sehschlitz. Dies darf nicht zu einer Einschränkung des Sichtfeldes führen.
Wenn das Vorankommen auf der Straße schwierig bis unmöglich wird, müssen Fahrradfahrer absteigen und auf dem Gehweg schieben, bevor sie sich oder andere gefährden. Rad fahren im Schnee ist eher etwas für „Extremsportler“. Der Fachhandel ist auch auf diese Radler im Winter eingerichtet und bietet neben geeigneter Bekleidung auch Winterreifen und sogar Spikes, die im Gegensatz zu Autospikes nicht verboten sind, sowie wintergeeignete Bremsen für Fahrräder an.
Kommunen sollten auch im Winter die Radwege und Radfahrstreifen gut räumen, um die Verkehrssicherheit von Radfahrern zu gewährleisten. Auf keinen Fall sollte der Schnee von den Straßen oder Gehwegen auf die Radverkehrsanlagen geschoben werden.
Weitere Informationen auf www.udv.de.
Ansprechpartner für Presseanfragen: Siegfried Brockmann
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