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Titelgeschichte „Der Spiegel“ : Versicherer erstatten Schäden zügig

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Titelgeschichte „Der Spiegel“ : Versicherer erstatten Schäden zügig

Als Reaktion auf die aktuelle Berichterstattung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel” nennt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sechs Fakten zur Schadenregulierung.

Zahlen und Fakten der Versicherungsbranche bestätigen, dass das Konfliktpotenzial zwischen Versicherern und ihren Kunden geringer ist, als es teilweise in den Medien dargestellt wird:

Versicherer leisten Milliarden

Mit einem Volumen von rund 50 Milliarden Euro in der Schaden- und Unfallversicherung und gut 79 Milliarden Euro (2013) in der Lebensversicherung erbringen die deutschen Versicherer jährlich konkrete Leistungen in beträchtlichem Umfang für ihre Kunden. Es liegen keinerlei Indizien für einen systematischen Missstand bei der Schadenregulierung vor.

Ein Beispiel: Die letzte große Flut an Elbe und Donau im Jahr 2013 wurde von intensiven Regenfällen ausgelöst. 85 Prozent der Schäden entstanden weit entfernt klassischer Überflutungsgebiete. Viele Immobilienbesitzer waren aber versichert. Versicherer haben zügig reagiert – und reguliert: Für rund 140.000 Schäden sind rund 1,8 Milliarden Euro an die Kunden geleistet worden. In einer Forsa-Erhebung gaben damals 80 Prozent der befragten Kunden an, dass sich ihr Versicherer innerhalb von wenigen Tagen um den Schaden gekümmert hat. Bei zwei Dritteln der Befragten hatte der Versicherer die Schäden bereits vollständig oder teilweise erstattet.

Geringes Beschwerde- und Prozessaufkommen

Konflikte zwischen dem Kunden bzw. Geschädigten und dem Versicherer sind die Ausnahme. Im Schnitt landen nur 0,6 Prozent (Schaden- und Unfallversicherung) bzw. 2 Prozent (Berufsunfähigkeitsversicherung) der Versicherungsfälle vor Gericht. Davon werden rund 30 Prozent (Schaden- und Unfallversicherung) bzw. 50 Prozent (Berufsunfähigkeitsversicherung) durch Vergleich beigelegt. Nur in 22 Prozent (Schaden- und Unfallversicherung) bzw. 15 Prozent (Berufsunfähigkeitsversicherung) der Urteile wurde von den Gerichten entgegen der Leistungsentscheidung der Versicherer entschieden (Zahlen aus 2013).

Keine Anhaltspunkte für Verzögerung

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hatte 2013 die Landesjustizverwaltungen sowie mehrere Verbände um eine Einschätzung zur aktuellen Regulierungspraxis der Versicherer gebeten. Fragen, ob zum Beispiel das „kritisierte Regulierungsverhalten“ zugenommen habe, beantwortete die Justiz der Länder klar und eindeutig: Die Landesjustizverwaltungen könnten die erhobenen Vorwürfe „ganz überwiegend“ nicht bestätigen. Das heißt: „Keine Zunahme eines zögerlichen Regulierungsverhaltens beziehungsweise keine Zermürbungsversuche“. Zudem sei das geltende Recht ausreichend, um eventuelle Verzögerungstaktiken zu unterbinden oder zu sanktionieren.

Auch der Ombudsmann für das Versicherungswesen sieht keinerlei Anzeichen für eine systematische Verzögerung der Regulierung. So ist die Zahl aller zulässigen Eingaben im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr beim Ombudsmann etwa konstant geblieben. Ohnehin bewegen sich die Beschwerdequoten auf äußerst niedrigem Niveau.

Eine Umfrage des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter seinen eigenen Mitgliedern, wonach sich das Regulierungsverhalten von Versicherern verschlechtert habe, greift zu kurz. Es gibt keine Hinweise auf einen Anstieg juristisch anfechtbarer Regulierungspraktiken der Versicherer.

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