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Hebammenvergütung in der PKV fast doppelt so hoch wie in der GKV
Freiberufliche Hebammen erhalten bei der Versorgung von privatversicherten Müttern im Rahmen von Schwangerschaft und Geburt im Schnitt 1,86mal so viel Honorar wie bei der Betreuung gesetzlich Versicherter. Das ist das Ergebnis 0einer aktuellen Studie des Wissenschaftlichen Institutes der PKV (WIP).
Für das Jahr 2013 konnten Ausgaben der Privatversicherten für ambulante Hebammenleistungen in Höhe von 79,0 Millionen Euro berechnet werden. Würde auch bei Privatversicherten die Abrechnung nach den Gebührensätzen des GKV-Kollektivvertrages erfolgen, lägen die Ausgaben bei 36,5 Millionen Euro.
Die Abrechnung über eine Private Gebührenordnung ermöglicht es der Hebamme, bei privatversicherten Müttern deutlich höhere Gebühren anzusetzen als bei einer Vergütungsvereinbarung gemäß GKV-Kollektivvertrag.
Das WIP vergleicht regelmäßig den Finanzierungsbeitrag der PKV und der GKV zum Gesundheitssystem und berechnet daraus den so genannten Mehrumsatz. Die vorliegende Studie zu den Hebammen ist im Kontext dieses Forschungsschwerpunktes zu sehen. Der größte Teil des PKV-Mehrumsatzes entfällt auf die ambulante ärztliche Versorgung.
Weitere Infos: www.wip-pkv.de