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Autos rechtzeitig auf Winterreifen umrüsten
Bevor der Winter mit Schnee und eisigen Temperaturen einsetzt, müssen Autofahrer daran denken, ihren Pkw mit Winterreifen auszurüsten. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hin.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind laut Straßenverkehrsordnung Reifen mit der Bezeichnung M+S (Matsch- und Schnee-Reifen) vorgeschrieben. Winterreifen und auch Ganzjahresreifen sind mit den Buchstaben „M+S“ gekennzeichnet. Alle anderen Symbole der Reifenhersteller, wie etwa Schneeflocken oder Berge mit Eiskristallen, sind für die Straßenverkehrsordnung ohne Bedeutung.
Eine ausdrückliche Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland zwar nicht, dennoch raten Versicherer und Verkehrsexperten, rechtzeitig auf Winterreifen umzusteigen, um sich und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden. Wer trotz Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen fährt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Kommt es aufgrund der falschen Bereifung zu Gefährdungen bzw. einem Unfall kann das Bußgeld sogar noch höher ausfallen. Zudem wird der Verstoß in allen Fällen mit einem Punkt in Flensburg geahndet.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers aber auf jeden Fall, auch wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war.
Ansprechpartner:
Christian Ponzel
Tel.: 030 / 2020-5901
c.ponzel@gdv.de
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Rainer Sturm / pixelio.de