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Wenn Kinder online einkaufen
Auch Kinder und minderjährige Jugendliche nutzen immer stärker das Internet. Doch was ist, wenn aus Nutzern Kunden werden, wenn Kinder online einkaufen? Die Rechtslage ist eindeutig: Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig und können allein keine Kaufverträge abschließen. Wenn die Eltern dem Verkäufer gegenüber die Genehmigung verweigern, ist das durch das Kind abgeschlossene Geschäft ungültig. Online-Händler müssen aber auch den Jugendschutz im Auge behalten und für eine geeignete Alterskontrolle sorgen.
Foto: SIGNAL IDUNA
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