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Wann Nebelscheinwerfer und –schlussleuchten erlaubt sind
Auch bei schlechter Sicht ist es nicht verpflichtend, Nebelscheinwerfer einzuschalten. Anders sieht es aus, wenn man vergisst, die Nebelschlussleuchten und -scheinwerfer bei besserer Sicht wieder auszuschalten. Dann könnten andere Verkehrsteilnehmer nicht nur unnötig geblendet werden, sondern es kann auch ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, bei einem Unfall von 35 Euro fällig werden.
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