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Wann Nebelscheinwerfer und –schlussleuchten erlaubt sind

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Wann Nebelscheinwerfer und –schlussleuchten erlaubt sind

Auch bei schlechter Sicht ist es nicht verpflichtend, Nebelscheinwerfer einzuschalten. Anders sieht es aus, wenn man vergisst, die Nebelschlussleuchten und -scheinwerfer bei besserer Sicht wieder auszuschalten. Dann könnten andere Verkehrsteilnehmer nicht nur unnötig geblendet werden, sondern es kann auch ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, bei einem Unfall von 35 Euro fällig werden. Foto: ARCD
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Die Benutzung von Nebelscheinwerfern ist reglementiert. Foto: ARCD

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(Dezember 2018) Gerade in der dunklen Jahreszeit können Nebelscheinwerfer und -schlussleuchten für bessere Sicht und Sichtbarkeit sorgen – vorausgesetzt, sie werden richtig eingesetzt. Da viele Verkehrsteilnehmer unsicher sind, wann sie was nutzen dürfen, hier das Wichtigste dazu vom ARCD, Kooperations-partner der SIGNAL IDUNA Gruppe.