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Lücken im Gebiss können dabei nicht nur den ersten Eindruck trüben, sondern sind auch nicht zuträglich für die Kiefergesundheit. Foto: SIGNAL IDUNA
Lücken im Gebiss können dabei nicht nur den ersten Eindruck trüben, sondern sind auch nicht zuträglich für die Kiefergesundheit. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

Zahnersatz: Das strahlende Lächeln kommt nicht von allein

(August/September 2021) Das sprichwörtliche „strahlende Lächeln“ kommt nicht von selbst und erfordert mehr als gute Laune. Lücken im Gebiss können dabei nicht nur den ersten Eindruck trüben, sondern sind auch nicht zuträglich für die Kiefergesundheit. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, fehlende Zähne zu ersetzen. Die SIGNAL IDUNA hat dazu ein paar Informationen zusammengestellt.

Zahnlücken durch fehlende zweite Zähne sind nicht nur ein kosmetisches Problem. Oft weitaus weitreichender sind die Folgen für Kiefer, Zahnfleisch und verbleibende Zähne. Unter Umständen gehen mit einem fehlenden Zahn auch Kau- oder Sprechprobleme einher. Daher ist es mehr als sinnvoll, Zahnlücken zu schließen.

Grundsätzlich kann man hierfür zwischen Prothese und Implantat wählen. Erstere bezieht das noch vorhandene Gebiss mit ein. Dabei unterscheiden sich die verschiedenen Prothesenarten deutlich in Ausführung und Preis. Nicht alle davon zählen zur Regelversorgung der Krankenkassen (GKV). Zahnimplantate werden dagegen direkt in den Kiefer eingebracht: Auf eine im Kiefer verankerte künstliche Zahnwurzel wird die Zahnkrone aufgeschraubt. Diese Lösung ist deutlich teurer als eine Prothese, aber oft mit weniger Problemen behaftet wie etwa späterer Knochenabbau. Implantate zählen allerdings nicht zu den Regelleistungen der Krankenkassen.

Für zahnärztliche Regelversorgung in Sachen Zahnersatz wie zum Beispiel einige Prothesenausführungen wie etwa eine Metallbrücke mit Verblendung zahlt die GKV bis maximal 75 Prozent des Rechnungsbetrages. Diese Leistung setzt sich zusammen aus dem Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent sowie dem Bonus als Belohnung für regelmäßige Zahnarztbesuche. Wer sein Bonusheft über zehn Jahre lückenlos führt, erhält den maximalen Bonus von 15 Prozent. Höherwertiger Zahnersatz wie Implantate und bestimmte Prothesenausführungen wie Vollkeramik-Kronen fallen nicht in die Regelversorgung der GKV. Der Patient erhält also nur den Festzuschuss und muss den nicht selten vierstelligen Restbetrag aus eigener Tasche zahlen. Es sei denn, er hat eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.

Die Tariflinie „Zahn“ der SIGNAL IDUNA besteht aus verschiedenen Tarifen, die abgestuften Versicherungsschutz bieten. ZahnSTART schließt die Lücken in der „Regelversorgung“ bereits komplett und bietet zudem Leistungen für höherwertige Zahnversorgung. Mit dem TOP ist der Patient beim Zahnarzt auf Privatpatientenniveau abgesichert. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Rund die Hälfte aller Kinder benötigt eine kieferorthopädische Behandlung. Auch hier kann der ZahnTOP vor hohen Zuzahlungen schützen.

Noch besser wäre es natürlich, wenn Zahnlücken erst gar nicht entstehen. Daher bietet die Tariflinie „Zahn“ auch Leistungen für Zahn-Prophylaxe, wie zum Beispiel die professionelle Zahnreinigung. Im ZahnTOP etwa bis zu 135 Euro pro Jahr.

Einen günstigen Einstieg bieten die „pur“-Varianten der Zahntarife. Aus der PLUS- und TOP-Variante ist später jederzeit ein Wechsel in die klassischen Varianten möglich. Mit ihren flexiblen Optionsrechten profitieren Versicherte von einem weiteren Vorteil, sofern sie bei Erstabschluss über 20, aber unter 40 sind: 60 und 120 Monate nach erstmaligem Beginn des Versicherungsschutzes kann man sich ohne weitere Gesundheitsprüfung für einen noch leistungsstärkeren Zusatzschutz entscheiden.

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Ann-Kathrin Löchtefeld

Ann-Kathrin Löchtefeld

Pressekontakt Pressereferentin stv. Pressesprecherin private Krankenversicherungen 0231 135-2514

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