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Gebrochene Gehäuse und Displays aufgrund eines Sturzes zählen zu den am häufigsten gemeldeten Versicherungsschäden.
Gebrochene Gehäuse und Displays aufgrund eines Sturzes zählen zu den am häufigsten gemeldeten Versicherungsschäden.

Blog-Eintrag -

Wer zahlt, wenn das Handy runterfällt?

Oft kein Fall für die Haftpflichtversicherung

(März/April 2020) Rund 80 Prozent der Deutschen nutzen inzwischen ein Smartphone. Die digitalen Allrounder sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Vielmehr noch sind viele von uns ohne Smartphone fast schon ein wenig hilflos. Wer aber zahlt, wenn so ein Gerät kaputt geht, beispielsweise durch einen Sturz? Die SIGNAL IDUNA hat dazu einige Informationen zusammengestellt.

Für die rund 60 Millionen Smartphone-Besitzer hierzulande ist das eigentliche Telefonieren nur noch eine von vielen Nutzungsmöglichkeiten. Am häufigsten findet das Smartphone heute Verwendung, um zu chatten, Musik zu hören, soziale Medien zu checken oder auch, um zu fotografieren. Innerhalb der durchschnittlichen täglichen Nutzungsdauer von fünf Stunden nehmen wir das Gerät rund 85 Mal zur Hand, scrollen 173 Bildschirmmeter und landen damit gerade einmal im europäischen Mittelfeld. 75 Prozent der Nutzer geben zu, sich noch nicht einmal auf dem stillen Örtchen von ihrem Smartphone zu trennen. Daher ist es wenig verwunderlich, das von diesen jeder Dritte sein Telefon schon mal in der Toilette versenkt hat.

Einer Umfrage zufolge hatten nur 15 Prozent der Befragten noch nie einen Schaden an ihrem Gerät zu beklagen. Meistens sind es Stürze, die zum Beispiel einen Bruch des Displays oder des Gehäuses nach sich ziehen. Sie zählen zu den am häufigsten gemeldeten Haftpflichtschäden. Doch für welche Schäden leistet die private Haftpflichtversicherung überhaupt? Wenn ich zum Beispiel aus Versehen das Handy eines Freundes fallen lasse und es kaputt geht, wäre das ein Fall für meine Haftpflichtversicherung. Diese leistet nämlich für Schäden, die ich fahrlässig einem Dritten zufüge. Fällt mir dagegen mein eigenes Smartphone auf den Boden, muss ich selbst für den Schaden aufkommen.

Auch wenn das Gerät „Beine bekommt“, sprich gestohlen wird, leistet die private Haftpflichtversicherung nicht. Hier kommt unter Umständen die Hausratversicherung auf. Die im Hausrattarif der SIGNAL IDUNA zusätzlich versicherbare Erweiterung „Smart Home“ leistet auch nach Schäden durch Bedienfehler und infolge von Feuchtigkeit. Hier legt SIGNAL IDUNA den Neuwert des Gerätes zugrunde und nicht den zumeist deutlich geringeren Zeitwert.

Sehr verbreitet sind mittlerweile Firmenhandys. Wer hier für einen Schaden aufkommt – etwa durch Sturz, Fehlbedienung oder Diebstahl –, regelt beispielsweise der Vertrag mit dem Arbeitgeber. In den meisten Schadenfällen wird der Arbeitnehmer nicht zahlen müssen. Falls er aber doch einmal zur Kasse gebeten wird, ist dies normalerweise kein Fall für die private Haftpflicht. Allerdings sind in der Variante PREMIUM des Haftpflichttarifs der SIGNAL IDUNA auch Diensthandys mitversichert.

Tipp: Um Schäden als Folge von Stürzen vorzubeugen, ist eine gute Schutzhülle sinnvoll. Sie kostet weniger als die Reparatur im Fall des Falles. Und sie verleiht dem Gerät zumeist einen deutlich besseren „Grip“, so dass es nicht mehr so leicht aus der Hand „flutscht“.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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