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Der Baustein "Erweiterter Straf-Rechtsschutz" der Marke ALLRECHT hilft Unternehmen und Selbstständigen bei Vorwürfen angeblich begangener Straftaten. Foro: MEV
Der Baustein "Erweiterter Straf-Rechtsschutz" der Marke ALLRECHT hilft Unternehmen und Selbstständigen bei Vorwürfen angeblich begangener Straftaten. Foro: MEV

Blog-Eintrag -

Warum ein „normaler“ Straf-Rechtsschutz nicht ausreicht

(September 2022) Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung – harte Vorwürfe, die auch Selbstständige oder Unternehmer treffen können und unter Umständen verheerende Folgen haben. Doch wie reagiert man in einem solchen Fall? Die Experten der ALLRECHT, einer Marke der SIGNAL IDUNA-Tochter DEURAG Deutsche Rechtsschutzversicherung AG, klären auf.

Immer wieder werden in der Öffentlichkeit Vorwürfe gegen Prominente laut wegen angeblich begangener Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. So muss sich beispielsweise Starkoch Alfons Schuhbeck aktuell in München wegen angeblicher Steuerhinterziehung verteidigen.

Doch prinzipiell kann jeder einer angeblich begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit belangt werden. Bereits eine anonyme Anzeige ohne konkrete Beweise reicht aus, um Unternehmer und Selbstständige in ernsthafte Schwierigkeiten zu bringen. Das bedeutet nicht nur finanzielle Risiken: Zumeist steht auch der gute Ruf auf dem Spiel. Dabei steigt das strafrechtliche Risiko für Unternehmen nicht nur dadurch, dass sich die Verfolgungsbehörden spezialisiert haben und die Strafgesetze verschärft wurden. Darüber hinaus sind Staatsanwaltschaften sind dazu angehalten, jedem Verdacht nachzugehen, sofern dieser nicht völlig unbegründet ist.

Doch wie kann man sich als Beschuldigter dagegen wehren, wenn beispielsweise ein Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Betrugs eingeleitet wird und Beamte Betriebsräume durchsuchen wollen? In Fällen von angeblich vorsätzlich begangenen Vergehen hilft die Rechtsschutzversicherung der Marke ALLRECHTUnternehmen und Selbstständigen mit dem Leistungsbaustein „Erweiterter Straf-Rechtsschutz“. Dieser ist integrierter Baustein im Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe ist.

Der Kostenschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf eines angeblichen Vergehens greift bereits, sobald das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Im Gegensatz zu einem „normalen“ Straf-Rechtsschutz besteht im Erweiterten Straf-Rechtsschutz Versicherungsschutz auch bei Vorsatz-Anklage und für Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können. Inbegriffen sind auch eine Firmenstellungnahme sowie ein erweiterter Zeugenbeistand durch einen Rechtsanwalt.

Der Leistungsbaustein ist dabei nicht nur für „klassische“ Unternehmer relevant, sondern auch für Selbstständige im Gesundheitswesen interessant. Hier ist das Straftat- und Ordnungswidrigkeiten-Risiko als erhöht anzusehen, so die ALLRECHT-Experten. Man denke beispielsweise an Vorwürfe wegen angeblicher Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung, die im Rahmen medizinischer Behandlungen erhoben werden und schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen können.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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