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Mit VitaLife-Junior von SIGNAL IDUNA lassen sich Unfall und Krankheit bei Kindern bereits ab dem dritten Lebensmonat absichern.  Foto: SIGNAL IDUNA
Mit VitaLife-Junior von SIGNAL IDUNA lassen sich Unfall und Krankheit bei Kindern bereits ab dem dritten Lebensmonat absichern. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

VitaLife-Junior: Absicherung für kleine Abenteurer

(Juni 2024) Für Eltern ist der Gedanke, ihr Kind könnte einen Unfall oder eine schwere Krankheit erleiden, schwer zu ertragen. Dennoch sollte man sich rechtzeitig diesem Gedanken stellen: Ein solches Ereignis stellt nämlich nicht nur das bisherige Leben auf den Kopf, sondern führt häufig zu hohen finanziellen Belastungen.

Kinder entdecken ihre Umgebung mit allen Sinnen und einer Menge Abenteuerlust. Dabei kann es zur einen oder anderen Blessur kommen. Glücklicherweise bleibt es meistens bei einer Schramme, die rasch wieder verheilt. Ganz anders verhält es sich nach schweren Unfällen oder auch Krankheiten.

Nicht selten übernehmen Krankenkassen bestimmte Spezialbehandlungen nicht - und Pflegekosten sind ohnehin niemals vollständig gedeckt. Auf der anderen Seite besteht durch die gesetzliche Rentenversicherung für Kinder aber noch kein Versicherungsschutz. Das heißt: Eltern müssen eigene finanzielle Mittel aufbringen. Ist das Kind auf Betreuung angewiesen, muss häufig zumindest ein Elternteil auf die berufliche Karriere zugunsten der Betreuung des Kindes verzichten. Mit gravierenden finanziellen Folgen.

Hinzu kommt: Nicht selten kann das Kind später keinen Beruf ausüben Daher ist es fast noch wichtiger als für Erwachsene, dass dieser mögliche Ausfall der Arbeitskraft abgesichert wird.

Meistens sind nicht Unfälle, sondern Krankheiten die Ursache für eine Invalidität bei Kindern. Mit VitaLife-Junior von SIGNAL IDUNA lassen sich Unfall und Krankheit bei Kindern bereits ab dem dritten Lebensmonat absichern. VitaLife-Junior bietet eine monatliche Rente, wenn nach schweren Unfällen oder Krankheiten die körperliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Der Versicherungsschutz greift auch bei Krebserkrankungen und der irreversiblen Beeinträchtigung lebenswichtiger Organe. Der dauerhafte Verlust von Grundfähigkeiten – Sehen, Hören, Sprechen, Orientierungssinn – ist ebenso wie der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit versichert.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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