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Unfallversicherung: Beiträge steuerlich absetzbar
(März/April 2016) 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit, sind also ausschließlich über eine private Unfallversicherung abzusichern. Die Beiträge zu einer Risikounfallversicherung sind sogar teilweise als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Darauf weist die SIGNAL IDUNA hin.
Ein Unfall ist schnell passiert. Während Berufs- und Wegeunfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind, ist für Freizeitunfälle private Vorsorge notwendig. Eine private Unfallversicherung schließt hier nicht nur die Versicherungslücke, sie ergänzt auch die Leistungen von Berufsgenossenschaft & Co.
Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Die Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung lassen sich teilweise als Werbungskosten geltend machen. Der besondere Vorteil: Vorsorgeaufwendungen, unter die Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung normalerweise fallen, sind nur begrenzt abzugsfähig; Werbungskosten hingegen unbegrenzt. Allerdings muss die Summe aller geltend gemachten Aufwendungen die Werbungskostenpauschale von derzeit 1.000 Euro überschreiten.
Deckt eine Risiko-Unfallversicherung ausschließlich das Unfallrisiko im beruflichen Bereich ab, so fallen die Beiträge voll unter die Werbungskosten. Bei einer privaten Unfallversicherung, die auch für Freizeitunfälle rund um die Uhr leistet, erkennt das Finanzamt ohne Nachweis jeweils 50 Prozent des Beitrags als Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten an. Aus Unwissenheit verschenken Arbeitnehmer hier jedes Jahr Geld.
Doch unabhängig von den steuerlichen Aspekten gehört ein privater Unfallschutz ins private Versicherungsportfolio. So bietet das in Tarifwerk der SIGNAL IDUNA umfangreichen Versicherungsschutz: vom professionellen Reha-Management bis zu zusätzlichen, umfassenden Assistanceleistungen. Drei Tarif-Varianten stehen zur Verfügung, so dass sich die Unfallversicherung auf den persönlichen Absicherungsbedarf abstimmen lässt.