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Über den Geltungsbereich des gesetzlichen Unfallschutzes bei Schülern gibt es immer wieder Auseinandersetzungen. Foto: Anna Samoylova/unsplash.de
Über den Geltungsbereich des gesetzlichen Unfallschutzes bei Schülern gibt es immer wieder Auseinandersetzungen. Foto: Anna Samoylova/unsplash.de

Blog-Eintrag -

Unfallschutz auch außerhalb der Schule

(Mai 2018) Schüler sind in der Schule und während des Schulwegs über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Allerdings kommt es immer wieder mal zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über den Geltungsbereich des Unfallschutzes.

So hatte erst kürzlich das Bundessozialgericht in letzter Instanz einen Fall zu beurteilen, bei dem ein Schüler während eines Gruppenprojektes einen Unfall mit weitreichenden Folgen erlitten hatte. Die Berufsgenossenschaft hatte die Gruppenarbeit als Hausarbeit bewertet – die Gruppe hatte sich außerhalb der Schule getroffen – und eine Leistung damit ausgeschlossen. Das Bundessozialgericht allerdings sah die Sache anders und verurteilte die Unfallkasse zur Leistung (Az: B2 U 8/16/R). Der Prozess lief über drei Instanzen und zog sich über rund zwei Jahre hin.

Dies unterstreicht, so die SIGNAL IDUNA, die Wichtigkeit einer privaten Unfallversicherung auch für Schulkinder. Sie ergänzt den Schutz durch die Berufsgenossenschaft und gilt unabhängig vom Ort des Geschehens. Dies bedeutet, dass sowohl der Schulbesuch nebst Schulwegen, als auch Freizeitunfälle abgesichert sind.

Ein zentraler Punkt des Unfalltarifs der SIGNAL IDUNA ist ein professionelles Reha-Management, das im Versicherungsschutz enthalten ist. Dieses sichert nach einem schweren Unfall ab dem Tag der Unfallmeldung eine individuelle und zielgerichtete Rehabilitation. Neben der Kostenübernahme berät das Reha-Management über Therapie- und Behandlungsmaßnahmen und hilft dabei, die geeigneten Maßnahmen zu vermitteln. Dabei können sich der Versicherte und seine Angehörigen darauf verlassen, dass ihnen rund um die Uhr medizinisch ausgebildete Fachkräfte zur Seite stehen. Der Assisteur, „Doc24 – Ihr persönlicher Reha-Manager“, betreut, berät und unterstützt den Kunden.Aufgrund der Kooperation mit dem Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherung stehen den Versicherten zudem die spezialisierten Kliniken der Berufsgenossenschaften offen, so dass rundum optimale Betreuung gewährleistet ist.

Die Leistungen des Reha-Managements lassen sich durch verschiedene Zusatzmodule unter anderem für Kinder umfangreich erweitern.

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Kontakt

Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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