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Blog-Eintrag -

Streusalz sehr häufig verboten

Winterdienst ist Pflicht

(Februar 2017) Wenn der Winter Gehwege und Straßen immer wieder mit Schnee und Eis bedeckt, stellen sich die gleichen Fragen: Bin ich eigentlich zum Winterdienst verpflichtet? Wie steht’s mit dem Gebrauch von Streusalz? Die SIGNAL IDUNA gibt dazu einige Antworten.

In Deutschland gibt es die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, um etwa Gehwege auch im Winter passierbar zu halten. Dafür sind die Anlieger zuständig, also die Grundstückseigentümer. Ist eine Immobile vermietet, so hat der Vermieter das Recht, die Räum- und Streupflicht auf die Mieter zu übertragen. Das geschieht über den Mietvertrag oder die Hausordnung, sofern diese Bestandteil des Mietvertrags ist. Der Vermieter wiederum ist verpflichtet, zu kontrollieren, ob Mieter oder der engagierte Schneeräumdienst ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Genaueres regeln die Gemeindeverordnungen.

Geht es um den Gebrauch des umweltschädlichen Streusalzes, gibt es keine einheitliche Regelung. In den meisten Städten darf Streusalz uneingeschränkt nur durch die Gemeinde auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Privat ist der Einsatz dieser Auftaumittel häufig untersagt, mit Ausnahmen bei besonders gefährlichen Wetterlagen oder an Treppenaufgängen. Einige Städte wie Berlin oder München lassen gar keine Ausnahmen zu. Wer erwischt wird, dass er mit Auftausalz zum Beispiel beim Schneeschippen „nachhilft“, dem winkt unter Umständen ein Bußgeld, das durchaus saftig ausfallen kann.

Doch auch Passanten haben eine besondere Sorgfaltspflicht, da bei Winterwetter selbst auf geräumten und gestreuten Wegen Sturzgefahr besteht. Trägt ein Fußgänger unpassendes Schuhwerk, etwa mit glatten Ledersohlen, und verletzt sich bei einem Sturz auf einem nicht gestreuten Weg, bekommt er in der Regel eine Mitschuld und somit weniger Schadensersatz. Die SIGNAL IDUNA empfiehlt bei Glätte, in jedem Fall Handschuhe zu tragen und möglichst auf Einkaufstaschen zu verzichten, um beide Hände frei zu haben.

Für den Versicherungsschutz gilt, dass nicht nur im Winter eine private Unfallversicherung sehr sinnvoll und eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar ist. Zusätzlich rät die SIGNAL IDUNA Eigentümern zu einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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