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Blog-Eintrag -

So sichern sich Mitarbeiter der Gastronomie kostengünstig ab

(August 2020) Die Gefahr durch Krankheit oder Unfall seinen Job nicht mehr ausüben zu können ist real. Auch für die Beschäftigten im Hotel- und Gastronomiegewerbe. Daher ist die Absicherung des Einkommens auch für sie äußerst wichtig, rät die SIGNAL IDUNA.

Wer im Hotel- und Gastgewerbe arbeitet, egal ob vor oder hinter den Kulissen, muss körperlich fit und hoch motiviert sein. Ob Koch, Kellner oder Hotelfachkraft: Wer nicht hundertprozentig einsatzfähig ist, kommt schnell an seine Grenzen. Krankheit und Unfälle können die Folge sein.Verbraucherschützer raten daher zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer jedoch ein hohes Berufsrisiko trägt, hat es oft schwer, eine solche zu einem bezahlbaren Preis zu finden. Der Grund: Das hohe Risiko im Beruf, beispielsweise von Kellnern, erhöhen oft die Beiträge der Versicherung, sodass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für viele zu teuer ist. Eine mögliche Alternative ist die Grundfähigkeitsversicherung.

Die Grundfähigkeitsversicherung sichert im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht die Arbeitskraft ab, sondern bestimmte Fähigkeiten wie Sprechen, Hören, Greifen oder Stehen. Schon beim Verlust einer dieser Grundfähigkeiten – bei SIGNAL IDUNA auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz – wird eine monatliche Rente ausgezahlt. Dies, so lange die Beeinträchtigung besteht beziehungsweise bis zum im Versicherungsvertrag vereinbarten Termin. Bei der SIGNAL IDUNA können bis zu 20 Grundfähigkeiten im Tarif SI KOMFORT-PLUS abgesichert werden. Wichtig: Die Leistung wird bereits gezahlt, wenn nur eine der Fähigkeiten verlorengeht – wenn beispielsweise der Koch das Messer nicht mehr benutzen oder der Kellner nicht mehr gehen kann.

Die Existenz sichern

In diesen Fällen muss u.a. ein Facharzt bescheinigen, dass eine der versicherten Grundfähigkeiten mindestens sechs Monate lang nicht mehr ausgeübt werden kann. Der Versicherte erhält dann von SIGNAL IDUNA die volle vereinbarte Rente. Damit können Einkommensverluste abgemildert und der soziale Abstieg abgewendet werden. Der Vorteil: Es wird unabhängig davon geleistet, ob der Versicherte mit der gesundheitlichen Einschränkung noch arbeiten kann oder nicht.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet dagegen einen umfangreichen Schutz und sichert alle gesundheitlichen Ursachen – auch psychische Erkrankungen – ab. Ausschlaggebend für die Rentenzahlung ist hier der Grad der Berufsunfähigkeit. Wer aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich mindestens sechs Monate lang ununterbrochen seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann, ist in der Regel berufsunfähig. Ein Hotelkaufmann kann sich häufig in einer Berufsunfähigkeitsversicherung günstig versichern. Denn sein berufsspezifisches Risiko ist geringer als beispielsweise das eines Kellners: Bei der Prämienberechnung wird auch erfasst, wie hoch der Anteil der Bürotätigkeit ist und ob Personalverantwortung ausgeübt wird. Diese Tätigkeiten minimieren das Risiko und wirken sich günstig auf die Prämien aus.

Eine bezahlbare Alternative

Für einen Kellner kann unter Umständen die Grundfähigkeitsversicherung SI WorkLife KOMFORT eine gute Alternative sein. Denn meist bedeutet der Verlust einer Grundfähigkeit auch, dass die Arbeit zumindest nicht mehr voll geleistet werden kann. Zudem sind die Prämien viel erschwinglicher. Wer 20 Grundfähigkeiten absichern möchte, wählt die Variante SI KOMFORT-PLUS, bei der auch die Smartphone-Nutzung und das Autofahren abgesichert ist. Wem der Schutz gegen den Verlust von 12 Grundfähigkeiten ausreicht, ist mit der Basisversion SI WorkLife KOMFORT solide abgesichert. Beide Tarife haben beim Rating der Zeitschrift Stern (15/2020) die Höchstbewertung erhalten.

So viel kostet der Versicherungsschutz für 1.000 Euro Monatsrente bei der SIGNAL IDUNA


Grundfähigkeitsversicherung Monatsbeitrag* Berufsunfähigkeitsversicherung Monatsbeitrag*

SI WorkLife KOMFORT (12 Grundfähigkeiten) SI WorkLife KOMFORT-PLUS (20 Grundfähigkeiten) SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS
Kellner / -in 34,43 47,17 165,72
Hotelkaufmann / -frau 34,43 47,17 71,64
Koch / Köchin 34,43 47,17 93,04

* 30 Jahre, Endalter 67, 1.000 Euro monatliche Rente, Monatsbeiträge nach Verrechnung der nicht garantierten Überschussbeteiligung (Stand 2020)


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