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Sicher, profitabel und nachhaltig
Zukunftssichere Altersvorsorge für das Tischlerhandwerk
(September 2023) Allein mit der gesetzlichen Rente ist der gewohnte Lebensstandard im Alter nicht aufrecht zu erhalten. Als zusätzliche Vorsorge sollten zuerst geförderte betriebliche Angebote in Betracht gezogen werden. Mit der sogenannten „Tischler-Rente“ bietet SIGNAL IDUNA eine auf dieses Handwerk genau angepasste Vorsorgelösung für das Alter.
Die Beschäftigten im Tischlerhandwerk profitieren gleich mehrfach von den zwischen Verbänden und der Gewerkschaft IG Metall abgeschlossenen Tarifverträgen zur Altersversorgung. So leisten die Arbeitgeber oft einen Altersvorsorgebeitrag für die berechtigten Beschäftigten. Dieser liegt aktuell je nach Bundesland zwischen 360,94 Euro (z. B. in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen) und 1.218,98 (Hessen und Rheinland-Pfalz) im Jahr.
Um die eigene Altersvorsorge zusätzlich zu stärken, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Vorteile der Entgeltumwandlung nutzen. Dabei lassen sich eigene Bestandteile wie Sonderzahlungen oder das zusätzliche Urlaubsgeld in die Tischler-Rente freiwillig einbringen.
Die meisten Betriebe setzen auf die Direktversicherung als Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge. Dieser ist verwaltungsarm und einfach zu handhaben, was gerade für kleinere Betriebe ohne eigene Personalabteilung wichtig ist. Die Beiträge wirken sich zudem als Betriebsausgaben steuermindernd für die Unternehmen aus.
Nachhaltig und gefördert fürs Alter vorsorgen
Die von SIGNAL IDUNA angebotene Direktversicherung ist zudem nachhaltig ausgerichtet. Das angesammelte Kapital wird also an ökologischen, sozialen und ethischen Vorgaben ausgerichtet angelegt. Damit investieren die Beschäftigen gleich doppelt in die Zukunft: Sie sorgen staatlich gefördert und verantwortungsvoll für ihr Alter vor.
Lukrative Förderung der Tischler-Rente
In Kooperation zwischen den örtlichen Versorgungswerken des Handwerks und SIGNAL IDUNA gibt es für die Tischler-Rente Sonderkonditionen. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2023: 3.504 Euro im Jahr) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Erst im Rentenalter, wenn das Einkommen in der Regel geringer ist, fallen Steuern und unter Umständen Sozialabgaben für die Leistungen an.
Auch kleinere Unternehmen haben den Mehrwert einer betrieblichen Altersvorsorge erkannt: Sie binden die Belegschaft dadurch stärker an das eigene Unternehmen und haben beim Wettbewerb um Fachkräfte im Handwerk ein Ass in der Tasche.