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Schutz vor der Fahrlässigkeit anderer
(Mai 2019) Eine private Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Sie schützt im Falle der eigenen Fahrlässigkeit vor finanziellem Ruin. Doch was ist, wenn ein Schadenverursacher nicht haftpflichtversichert ist? Hier greift die Forderungsausfalldeckung, die in der privaten Haftpflichtversicherung der SIGNAL IDUNA enthalten ist.
Rund 2,5 Millionen Haftpflichtfälle gibt es jährlich in Deutschland. Eine versehentlich zertretene Brille oder ein fallengelassenes Smartphone gehören da noch zu den kleineren Schäden. Ein fahrlässig herbeigeführter Wohnungsbrand ist schon wesentlich teurer. Besonders kostspielig sind Personenschäden. Hier treiben Behandlungs-, Rehabilitations- und Schmerzensgelder die Kosten des Schadenersatzes schnell in die Hunderttausende.
Verfügt der Verursacher über eine private Haftpflichtversicherung, kommt diese für sämtliche berechtigte Ansprüche des Geschädigten auf. Besteht jedoch kein Haftpflichtschutz und ist der Verursacher darüber hinaus auch nicht in der Lage, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen, geht der Geschädigte unter Umständen leer aus. Und diese Gefahr ist durchaus real, denn immerhin sind rund 15 Prozent der bundesdeutschen Haushalte nicht haftpflichtversichert.
Ist der Schädiger nicht haftpflichtversichert und kann er auch anderweitig seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, springt die Forderungsausfalldeckung ein. Sie ist im neuen Haftpflichttarif der SIGNAL IDUNA enthalten. In der Tarifvariante Premium greift die Ausfalldeckung sofort, das heißt, es gibt keine Mindestschadenhöhe. Wie auch beim privaten Haftpflichtschutz insgesamt sind über die Tarif-Erweiterung „Haushalt“ sämtliche Familienmitglieder im Haushalt des Versicherungsnehmers durch die Forderungsausfalldeckung abgesichert.