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Viele Straßen sind nicht in allerbestem Zustand. Foto: Matt Hoffman/unsplash.com
Viele Straßen sind nicht in allerbestem Zustand. Foto: Matt Hoffman/unsplash.com

Blog-Eintrag -

Schäden durch Schlaglöcher: Wer zahlt die Reparatur?

(April 2024) Besonders nach dem Winter hat sich so manche Straße wieder in eine Schlaglochpiste verwandelt. Doch wer zahlt, wenn ein Auto durch ein Schlagloch beschädigt wird? Die SIGNAL IDUNA Gruppe und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft haben dazu einige Informationen zusammengestellt.

Die Winterzeit gibt jedes Jahr so manchem eh schon maroden Straßenbelag den Rest. Frost und Tauwetter sorgen im Zusammenspiel mit dem Verkehr dafür, dass sich kleine Risse im Asphalt zu Schlaglöchern ausweiten. Und diese bedeuten nicht nur eine Strapaze für Karosserie und Reifen. Immer wieder kommt es zu gravierenden Beschädigungen am Fahrzeug, wenn man in ein Schlagloch gerät. Im schlimmsten Fall ist das Auto infolge verbogener Spurstangen, einem verzogenen Fahrwerk oder einer beschädigten Ölwanne anschließend nicht mehr fahrbereit.

Als allererstes sollte man nach einem Schlaglochschaden die Unfallstelle, das Schlagloch sowie den Schaden am Wagen fotografieren. Wichtig ist es auch, alle Details genau zu dokumentieren, beispielsweise die Örtlichkeit und die Beschilderung. Ist ein größerer Schaden entstanden oder gefährdet das Schlagloch etwa auch andere Verkehrsteilnehmer, ist ein Anruf bei der Polizei sicherlich sinnvoll.

Schlaglochschäden am Auto übernimmt die Vollkaskoversicherung. Sie ist grundsätzlich zu empfehlen für neuwertige, aber auch für geleaste oder finanzierte Fahrzeuge, so die SIGNAL IDUNA Gruppe. Häufig verpflichtet Leasing- oder Finanzierungsvertrag zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Doch selbst wenn keine Verpflichtung besteht, aber noch auf längere Zeit Raten zu zahlen sind, ist eine Vollkaskoversicherung ratsam. Wird nämlich das Fahrzeug gestohlen oder durch einen Unfall zerstört, bleibt der Ratenzahlungsvertrag auf jeden Fall bestehen, gibt SIGNAL IDUNA zu bedenken. Man zahlt dann also für ein Fahrzeug, das nicht mehr existiert. Eine Vollkaskoversicherung ersetzt den Schaden und man kann sich ohne finanziellen Verlust nach einem Ersatz umschauen.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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