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Richtiges Verhalten bei Nebel: Tagfahrlicht reicht nicht aus
(November 2015) Herbstzeit ist Nebelzeit, und damit werden auch die Autofahrer jedes Jahr mit schwierigen Sichtverhältnissen konfrontiert. 420 Unfälle mit Personenschaden ereigneten sich im vergangenen Jahr auf deutschen Straßen aufgrund von schlechter Sicht durch Nebel, rund drei Viertel davon außerorts.
Die Unsicherheit ist bei vielen Autofahrern groß, wenn es um die Frage geht, wann man Nebelscheinwerfer und -schlussleuchten einschalten darf. Dabei ist das in der Straßenverkehrsordnung in §17 Absatz 3 eindeutig geregelt: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.
Ebenfalls festgelegt ist dort, dass man bei solchen Witterungsbedingungen auch bei Tag mit Abblendlicht fahren muss. Dieses muss rechtzeitig manuell eingeschaltet werden, da die Lichtautomatik moderner Autos bei Nebel nicht greift, so der ARCD, Kooperationspartner der SIGNAL IDUNA. Auch das Tagfahrlicht reicht im Herbst oft nicht aus, um von anderen gut gesehen zu werden, zumal dabei meist die Heckbeleuchtung fehlt. Fährt man außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Licht bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Fernlicht bringt bei einer „dicken Suppe“ übrigens nichts – im Gegenteil: Wassertropfen reflektieren das Licht und beeinträchtigen so die Sicht noch mehr.
Anders als die Nebelscheinwerfer dürfen Nebelschlussleuchten laut Straßenverkehrsordnung nur dann benutzt werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Was viele nicht wissen: Dann darf man auch nicht schneller als 50 km/h fahren! Ein guter Anhaltspunkt für die Sichtweite sind Leitpfosten auf Autobahnen und Landstraßen, denn sie stehen in einem Abstand von 50 Metern. Sobald man aus der Nebelbank herausfährt, muss man die Nebelschlussleuchten wieder ausschalten, um nachfolgende Fahrer nicht zu blenden.
Übrigens der November ist auch die Zeit, in der man spätestens über seine Kfz-Versicherung nachdenken sollte, erinnert die SIGNAL IDUNA. Wer seinen Kfz-Versicherer zum 1. Januar 2016 wechseln möchte, muss nämlich bald handeln. Bis spätestens 30. November dieses Jahres muss die Kündigung beim alten Versicherer eingetroffen sein. Wichtig ist es, beispielsweise auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten. So genügt nach wirklich schweren Unfällen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestsumme oft nicht: Experten empfehlen daher eine Pauschaldeckung in Höhe von 100 Millionen Euro. Diese und vieles mehr bietet der dreistufige Kraftfahrttarif der SIGNAL IDUNA.