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Renditestar betriebliche Altersversorgung
(April 2024) Durchschnittlich 20 Jahre beziehen wir Rente. Da heißt es, rechtzeitig vorzusorgen, um später finanziell nicht auf dem Trockenen zu stehen.
Neueren Umfragen zufolge stellen sich 74 Prozent der Deutschen darauf ein, ihren Lebensstandard im Alter senken zu müssen. Auf der anderen Seite ist der überwiegende Teil davon überzeugt, zu wenig für die eigene Altersvorsorge tun. Wichtig ist, möglichst früh die Grundpfeiler für einen später auskömmlichen Ruhestand zu setzen. So lässt sich auch mit vergleichsweise geringem Aufwand effektiv vorsorgen.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein immer wichtigeres Standbein, um den Ruhestand finanziell abzusichern. Sie hat als Vorsorgeinstrument aufgrund der sogenannten Systemrendite gegenüber anderen Vorsorgeformen zumeist die Nase vorn. So fördert der Staat mit Erleichterungen bei Steuern und Sozialabgaben. Ergänzt um zusätzliche Arbeitgeberzuschüsse sowie häufig um besondere Firmenkonditionen, ist die bAV also auch unter Renditegesichtspunkten fast unschlagbar.
Jeder abhängig Beschäftigte hat prinzipiell einen Rechtsanspruch darauf, dass Teile des Jahresbruttolohns via Entgeltumwandlung als Beiträge in eine bAV fließen. 2024 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich verlangen, dass jährlich bis zu 3.624 Euro in eine bAV investiert werden. Den genauen Durchführungsweg – Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Pensionszusage – regeln dann Vereinbarungen.
Die meisten Betriebe setzen auf die Direktversicherung als Durchführungsweg für die bAV. Dieser ist verwaltungsarm und einfach zu handhaben, was gerade für kleinere Betriebe ohne eigene Personalabteilung wichtig ist. Die Beiträge wirken sich zudem als Betriebsausgaben steuermindernd für die Unternehmen aus.
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Die via Entgeltumwandlung investierten Beiträge zur bAV kommen den Beschäftigten übrigens im Gegensatz zum Barlohn zu 100 Prozent zugute. Erst auf die späteren Rentenleistungen sind Steuern und unter Umständen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu bezahlen. Das Unternehmen spart ebenfalls, denn es fallen auch keine Arbeitgeberanteile bei den Sozialversicherungsbeiträgen an.