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Rechtsschutzversicherung sichert Kostenrisiko ab
Recht zu bekommen wird immer teurer
(November 2018) Recht zu haben ist eine Sache, Recht zu bekommen eine andere. Und letzteres ist teurer als viele denken: Geht ein Streit vor Gericht, unterschätzen die meisten Menschen die Kosten, die beispielsweise durch Anwalts- und Sachverständigenkosten auf sie zukommen.
Die Kosten von Rechtsstreitigkeiten sind nach einer Erhebung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. So musste man 2016 etwa 19 Prozent mehr ausgeben als noch 2012, um Anwälte und Gerichte zu bezahlen. Basis der Analyse sind rund 1,4 Millionen Streitfälle pro Jahr in der Rechtsschutzversicherung. Sie bilden vornehmlich alltägliche Rechtsstreitigkeiten ab, die jedermann treffen können.
Aktuell kann nach GDV-Berechnungen etwa der Rechtsstreit über eine Mietminderung schnell 5.000 Euro kosten, die Kündigungsschutzklage eines Durchschnittsverdieners deutlich über 3.000 Euro. Wer den Kaufvertrag eines Mittelklasse-Neuwagens wegen Mängeln rückabwickeln will, muss im Fall einer Niederlage vor Gericht mit Kosten von über 8.000 Euro rechnen. Wer vor Gericht unterliegt, muss auch die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt übernehmen. Die Konsequenz: Nicht wenige Menschen sind bereit, aus Kostengründen darauf zu verzichten, ihr Recht auch durchzusetzen.
Eine Rechtsschutzversicherung wie beispielsweise der ALLRECHT Privatrechtsschutz sichert das Kostenrisiko einer rechtlichen Auseinandersetzung ab. Sie übernimmt etwa die gesetzlichen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und auch die Kosten des Gegners, soweit der Versicherte dafür aufkommen muss. Soll der Gang vor Gericht vermieden werden, sind im Versicherungsschutz auch die Kosten für eine Mediation enthalten.
In Deutschland vertraut mehr als die die Hälfte der Bürger auf ihre Rechtsschutzversicherung. Im Jahr 2016 wendeten die Rechtsschutzversicherer für 4,2 Millionen Streitfälle rund 2,8 Milliarden Euro auf. Rund 85 Prozent der Zahlungen waren Anwaltshonorare.