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Ab 1. April neue Leistungserweiterung im Unfallschutz der PVAG:   die psychologische Soforthilfe nach einem „Post-Shooting-Trauma“ aufgrund dienstlichem Schusswaffengebrauch mit Personenschaden. Foto: Markus Spiske/unsplash.com
Ab 1. April neue Leistungserweiterung im Unfallschutz der PVAG: die psychologische Soforthilfe nach einem „Post-Shooting-Trauma“ aufgrund dienstlichem Schusswaffengebrauch mit Personenschaden. Foto: Markus Spiske/unsplash.com

Blog-Eintrag -

PVAG: neue Leistungserweiterung in der Unfallversicherung

(März/April 2021) Die Unfallversicherung der PVAG Polizeiversicherungs-AG wartet mit besonderen Leistungen für Beamte im Vollzugsdienst auf, die Mitglied in der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind. Zum 1. April kommt eine wichtige Leistungserweiterung hinzu.

Ein Unfall ist so schnell passiert, die Folgen oft gravierend. Lebenslang. Dabei ereignen sich rund 75 Prozent aller Unfälle in der Freizeit, sind also ausschließlich über eine private Unfallversicherung abzudecken.

Polizisten tragen im Dienst nicht nur viel Verantwortung, sondern sind oft auch großem Stress ausgesetzt. Das betrifft insbesondere auch den dienstlichen Schusswaffengebrauch, bei dem manchmal Dritte verletzt oder sogar getötet werden. Beim Schützen kann die psychische Belastung ein sogenanntes „Post-Shooting-Trauma“ auslösen. Unbehandelt kann dies im Extremfall bis zur Dienstunfähigkeit führen.

Dem trägt die PVAG mit der jüngsten Erweiterung ihres Unfalltarifwerks in den Produkt-Linien „Basis“ und „Premium“ Rechnung. Ohne Mehrbeitrag eingeschlossen ist hier die psychologische Soforthilfe aufgrund eines „Post-Shooting-Traumas“ nach dienstlichem Schusswaffengebrauch mit Personenschaden. Erfordert dieses Trauma nachweislich psychologische Therapiesitzungen, so übernimmt die PVAG die Vermittlung und leistet für bis zu zehn Sitzungen maximal 1.200 Euro.

Das Unfalltarifwerk der PVAG bietet darüber hinaus GdP-Mitgliedern im Vollzugsdienst weitere Vorteile. Sie sind hier generell in der besonders günstigen Gefahrengruppe A eingruppiert. Das besondere Augenmerk liegt beim so genannten „Grundschutz“ auf einer leistungsstarken Invaliditätsabsicherung. So erhöht die ausgewählte Progressionsstaffel die vereinbarten Leistungen abhängig vom Invaliditätsgrad auf bis zu 750 Prozent. Einen zusätzlichen Schub verschafft der optionale Progressions-Turbo, mit dem die volle Leistung bereits bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent fließt.

Exklusiv für Beschäftigte im Vollzugsdienst und Angehörige von Spezialeinheiten ist die Leistungsart „Vollzugsdienstunfähigkeit“. Führt ein Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens zehn Prozent, so ist dies wahlweise mit einer Versicherungssumme bis zu 100.000 Euro abgesichert.

Eine weitere Leistungsart ist die Sofortleistung für Vollzugsbedienstete mit Versicherungssummen von 150.000 Euro bei Tod oder 1.500 Euro bei Verletzungen. Diese kommt zum Tragen, wenn der Versicherte während der Dienstzeit beispielsweise aufgrund von Gewalteinwirkung oder eines Verkehrsunfalls so schwer verletzt wird, dass er für mindestens drei Tage stationär behandelt werden muss.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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