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Private Krankenversicherung für Studierende - Gut abgesichert durchs Studium
(Oktober 2023) Vor Beginn des ersten Semesters stehen Studierende automatisch vor der Frage nach der eigenen Krankenversicherung. Denn diese ist eine Grundvoraussetzung für die Immatrikulation. Abhängig von den eigenen Voraussetzungen und Zukunftsplänen kann eine private Krankenversicherung eine interessante Möglichkeit sein.
Die gesetzliche Versicherungspflicht für Studierende bedeutet nicht, dass sich diese in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) absichern müssen. Je nach späterem Berufswunsch – zum Beispiel eine Beamtenlaufbahn oder der Weg in die Selbstständigkeit – hat eine private Krankenversicherung (PKV) bereits im Studium Vorteile.
Günstiger Einstieg und hohe Flexibilität
Spätestens ab dem 25. Lebensjahr können Studierende nicht mehr über die Eltern mitversichert bleiben, sondern müssen sich selbst absichern. Sind aber beide Elternteile privat versichert, müssen sich die Kinder bereits ab Beginn der Ausbildung oder des Studiums selbst versichern. Durch ihr in der Regel noch junges Alter können Studierende mit günstigen Beiträgen in die PKV einsteigen. Sie profitieren dann vom umfangreichen Leistungsangebot und sparen je nach Studierendentarif bares Geld. Wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden, gibt es über die Beitragsrückerstattung sogar was zurück. Durch die hohe Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten der Tarife lässt sich auf die jeweilige Lebenssituation reagieren
Übrigens: Während eines Auslandssemesters in der EU sind Studierende weiterhin bei ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abgesichert. Im Falle einer Behandlung übernimmt diese die Kosten. Es fällt aber eine Selbstbeteiligung an.
Wer während seines Studiums in der GKV bleiben möchte, kann seinen Versicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen wie beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung ergänzen.
Studium abgeschlossen – wie geht es weiter?Nach dem Studium ist entscheidend, was als nächstes geplant ist. Folgt eine Beamtenlaufbahn, die Selbstständigkeit oder eine Anstellung als höherverdienender Arbeitnehmer, lohnt es sich, die PKV weiterzuführen.
Sollte eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen werden, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Es ist in dem Fall ratsam, eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abzuschließen, um später wieder problemlos zurück in die PKV zu kommen. Auch in diesem Fall sollte der gesetzliche Versicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen ergänzt werden.