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PKV-Prüfdienst verstärkt sein Beratungsangebot: Neuer „Pflege-TÜV“ startete am 1. November
(Dezember 2019) Am 1. November 2019 traten die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege in Kraft.
Das neue Qualitätssystem für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ersetzt die bisher gültigen Pflegenoten. Entsprechend dem Versichertenanteil der Privaten Krankenversicherung führt der Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) zehn Prozent aller Qualitätsprüfungen in Deutschland durch. Das entspricht jährlich etwa 3.300 Prüfungseinsätzen. Die gesetzlichen Grundlagen für Qualitätsprüfungen in der Pflege ergeben sich aus §§ 114 ff. Sozialgesetzbuch XI.
Der PKV-Prüfdienst hat seine 150 Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer nicht nur rechtzeitig auf die Anforderungen des neuen „Pflege-TÜV“ vorbereitet, sondern zugleich seinen weitergehenden Ansatz der beratungsorientierten Prüfung verstärkt. Bei einer Qualitätsprüfung reicht es nicht, einfach nur aufzuzeigen, an welchen Stellen eine Pflegeeinrichtung die standardisierten Anforderungen erfüllt oder nicht erfüllt. Ziel ist es, darüber hinaus in einem fachlichen Austausch der externen Prüfer gemeinsam mit den Einrichtungen konkrete Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten. Das hilft der Pflegequalität unmittelbar. Bei der fachlichen Qualifizierung der PKV-Prüferinnen und Prüfer lag deshalb ein Schwerpunkt auf der beratungsorientierten Gesprächsführung.