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Blog-Eintrag -

Pensionskasse und Direktversicherung jetzt noch attraktiver

(September 2020) Um ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung (bAV) einzurichten, greifen Arbeitgeber am liebsten auf die Durchführungswege Pensionskasse und Direktversicherung zurück. Eine Änderung im Betriebsrentengesetz bringt eine deutliche Verbesserung für deren Handhabung, so die SIGNAL IDUNA.

Scheidet ein bAV-berechtigter Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Betrieb aus, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage: Was passiert nun mit der Pensionskassenversorgung oder der Direktversicherung des Mitarbeiters? Hier ist die versicherungsvertragliche Lösung das bewährte Verfahren, um unverfallbare Anwartschaften des Arbeitnehmers haftungssicher abzuwickeln. Dazu beschränkt der Arbeitgeber die Ansprüche auf die Versicherungsleistung und überträgt gleichzeitig die Versicherungsnehmereigenschaft auf den ausscheidenden Mitarbeiter.

Seit 2016 musste der Arbeitgeber die versicherungsvertragliche Lösung innerhalb von drei Monaten gegenüber seinem Arbeitnehmer erklären, sobald dieser das Unternehmen verließ. Diese Erklärung war vom Arbeitnehmer möglichst zu unterschreiben und in die Personalakte zu übernehmen.

Das Problem: Wurde die 3-Monats-Frist nicht eingehalten, galt die versicherungsvertragliche Lösung nicht. Dann hat der Arbeitnehmer stattdessen einen arbeitsrechtlich nach der sogenannten „ratierlichen Methode“ berechneten Anspruch, der höher sein kann als der tatsächlicher Wert der Versicherung. Diese Differenz müsste der Arbeitgeber dann aus eigener Tasche zu bezahlen. Zum hohen Verwaltungsaufwand und der Gefahr, wichtige Fristen zu versäumen kam so noch das Risiko eines möglichen finanziellen Verlusts.

Mit der Änderung im Betriebsrentengesetz wird die versicherungsvertragliche Lösung grundsätzlich das Standardverfahren für Direktversicherungen und Pensionskassenversorgungen. Das vereinfacht nicht nur die Verwaltung sehr stark, sondern verringert auch das Haftungsrisiko für Arbeitgeber deutlich. Der Arbeitgeber muss nun nicht mehr sein besonderes „Verlangen“ innerhalb einer bestimmten Frist erklären: Scheidet der Arbeitnehmer vorzeitig aus, sind seine Ansprüche nun automatisch auf den Wert der Versicherung begrenzt.

Die SIGNAL IDUNA hält für die benannten Durchführungswege der bAV die passenden Produkte vor. Diese erfüllen automatisch die produktbezogenen Sozialauflagen.

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Edzard Bennmann

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