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Kfz-Versicherung: Vereinfachte Regulierung bei Massenkarambolagen
(März 2017) Ein von Autofahrern besonders gefürchtetes Ereignis sind Massenkarambolagen auf der Autobahn. Seit November 2015 müssen sich die Beteiligten aber zumindest um die Regulierung der Schäden keine Sorgen mehr machen. Daran erinnert die SIGNAL IDUNA Gruppe.
Zwar gehören Autobahnen in Deutschland prinzipiell zu den sichersten Straßen. Doch kommt es auch hier immer wieder zu schweren Unfällen. Unaufmerksamkeit, technische Probleme oder schlichtweg zu schnelles, nicht witterungsgerechtes Fahren sind nur einige der häufigsten Unfallursachen. Kommt es dabei zu einer Massenkarambolage mit vielen Beteiligten, ist die Situation erst einmal chaotisch: So ist in der Regel weder klar, wer den Unfall verursacht hat, noch wer welche Schuld daran trug.
Um die Schäden möglichst unkompliziert zu regulieren, gibt es seit Ende 2015 ein vereinfachtes Regulierungsverfahren. Wer in eine Massenkarambolage verwickelt wurde, kann den Unfall direkt seiner Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung melden. Diese übernimmt nicht nur die Personen- und Sachschäden des Fahrers und der Insassen komplett. Auch Schäden am Auto werden erstattet, selbst wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, die hier bei „normalen“ Unfällen zuständig wäre. Zudem wirkt sich der gemeldete Schaden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt des Halters aus.
Voraussetzung ist, dass ein Gremium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft das Unfallereignis auf Grundlage der Polizeiberichte als Massenkarambolage bewertet. Dafür müssen drei Aspekte erfüllt sein. Das ist der Fall, wenn es keinen eindeutigen Verursacher gibt, mindestens 40 Fahrzeuge in die Kollision verwickelt waren und schließlich der Unfall in einem „engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang“ stattgefunden hat. Herrschte aber zum Beispiel dichter Nebel, so gilt im Ausnahmefall bereits eine Kollision von 20 Autos als Massenunfall.