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Informationspflicht: Bundesarbeitsgericht entlastet Arbeitgeber
(September 2020) Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es einen immer wiederkehrenden Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Wann und wie weit muss der Beschäftigte im Rahmen der bAV informiert werden? Hier hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt Klarheit geschaffen.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz regelt an verschiedenen Stellen zwar Aufklärungspflichten des Arbeitgebers. Eine generelle Hinweis- und Informationspflicht gibt es hingegen nicht. Dennoch war die Unsicherheit über den Umfang der Informationspflicht groß. Zumal in der öffentlichen Lesart dem Arbeitgeber eine generelle Aufklärungspflicht unterstellt wurde. So fürchteten viele Chefs, automatisch zur Kasse gebeten zu werden, sollten sie ihre Mitarbeiter nicht ausreichend über die betriebliche Altersversorgung aufgeklärt haben. Ein Hemmschuh für die Verbreitung der bAV.
Ein aktuelles, höchstrichterliches Urteil des BAG (3 AZR 206/18) steckt nun einen vernünftigen Rahmen ab für die Informationspflichten des Arbeitgebers bei der bAV. Der Chef hat keine allgemeine Beratungspflicht, muss aber seine Arbeitnehmer im Rahmen seiner Fürsorgepflicht informieren. Insbesondere, wenn er einen großen Informationsvorsprung hat, ist er in der Pflicht. Seine Auskünfte müssen richtig und vollständig sein, sonst haftet er, falls seinem Mitarbeiter aus falschen oder unvollständigen Informationen Nachteile entstehen. Der Beschäftigte wiederum hat eine Mitwirkungspflicht: Er muss sich also selbst informieren, etwa indem er sich über Rechtsvorschriften ein Bild macht oder sich entsprechendes Informationsmaterial besorgt.
Ist die bAV tariflich geregelt, sind dies oft auch die Informationspflichten. Hier muss sich jeder Arbeitgeber mit den Regelungen im aktuellen Tarifvertrag vertraut machen: Verstöße können Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Tipp der SIGNAL IDUNA: Arbeitgeber, die auf der sicheren Seite sein wollen, sollten ihre Arbeitnehmer aktiv und inhaltlich korrekt über besonders wichtige Bestimmungen aufklären und informieren. Die SIGNAL IDUNA unterstützt Betriebsinhaber mit entsprechenden Formularen und Beratungsleistungen.