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Im Krankheitsfall: Wenn der Betrieb ruht
(Juni 2018) Versicherungen sind mehr als nur finanzielle Vorsorge für den Schadenfall. Im Ernstfall müssen sie die Existenz eines Betriebes sichern: etwa wenn der Chef krank wird und den Betrieb schließen muss.
Die Arbeitskraft ist ein wertvolles Gut. Dies gilt umso mehr für Betriebsinhaber, von deren Schaffenskraft nicht nur häufig die eigene Familie, sondern immer auch die Existenz des Unternehmens abhängt. Fällt der Chef zum Beispiel aus Krankheitsgründen aus, kann es für seinen Betrieb finanziell rasch sehr eng werden. Die Fixkosten laufen weiter; auf der anderen Seite bleiben aus.
Hinzu kommt, dass ein Selbstständiger in der Regel weder eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erwarten kann noch Krankengeld. Daher sollte hier eine private Absicherung oberstes Gebot sein, empfiehlt die SIGNAL IDUNA. Eine Krankentagegeldversicherung springt dann ein, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit seinem Beruf vorübergehend nicht mehr nachgehen kann. Die Höhe des versicherbaren Krankentagegeldes richtet sich in erster Linie nach dem Nettoeinkommen bzw. dem Gewinn.
Für Selbstständige und Arbeitnehmer bietet sich beispielsweise das EinkommensSicherung-Programm (ESP) an. Das ESP sieht etwa für Selbstständige Leistungen bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit ab 50 Prozent vor, wenn der Versicherte vorher mindestens sechs Wochen lang vollständig arbeitsunfähig war. Kann also beispielsweise der Betriebsinhaber nach sechs Wochen zumindest wieder Aufsicht führen, so erhält er maximal 28 Tage lang die Hälfte des versicherten Tagegeldes.