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Blog-Eintrag -

Helfende Hände brauchen Versicherungsschutz

(März/April 2016) Grob geschätzt, üben mehr als ein Drittel der Deutschen dauerhaft ein Ehrenamt aus. Doch auch Ehrenamtliche brauchen Versicherungsschutz. Darauf macht die SIGNAL IDUNA anlässlich des 20. Aprils aufmerksam, dem „Tag der Anerkennung von Freiwilligen“.

Gäbe es die vielen ehrenamtlichen Helfer nicht, wäre in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens „Land unter“. Sei es im sozialen Bereich, im Sport oder auch im Brandschutz: Ohne die Menschen, die sich in ihrer freien Zeit freiwillig und unentgeltlich engagieren, könnten viele Leistungen nicht erbracht werden. Jüngstes Beispiel ist das vielfältige Engagement freiwilliger Helfer bei Versorgung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen.

Seit 2005 fallen auch freiwillige Helfer unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dafür muss aber die Tätigkeit anderen zugute kommen, freiwillig, organisiert und unentgeltlich sein sowie regelmäßig ausgeübt werden. Doch ist es in jedem Fall sinnvoll, zusätzlich privat vorzusorgen. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nämlich nur für Unfälle, die sich in direktem Zusammenhang mit dem ausgeübten Ehrenamt zutragen. Eine private Unfallversicherung stockt diesen gesetzlichen Schutz auf und leistet auch bei Freizeitunfällen.

Wer ein Ehrenamt ausübt, sollte in jedem Fall auch seinen Haftpflichtversicherungsschutz kontrollieren. Zwar besteht meistens Versicherungsschutz über den Träger, beispielsweise über eine Vereinshaftpflichtversicherung. Doch empfiehlt die SIGNAL IDUNA, sicherheitshalber nachzufragen, denn ist dies nicht der Fall, ist privater Versicherungsschutz sinnvoll. Wer sich sozial engagiert, kann sich auf die Haftpflichtversicherung der SIGNAL IDUNA verlassen: Sie schließt in allen Tarif-Varianten Schäden im Rahmen unentgeltlicher Freiwilligenarbeit bis zur vollen Deckungssumme mit ein, sofern kein anderer Versicherungsschutz besteht. Nicht versichert sind allerdings hoheitliche Tätigkeiten und Ehrenämter mit beruflichem Charakter wie beispielsweise als Bürgermeister oder Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr.

Aber unabhängig von einem eventuellen Ehrenamt gehört die Privathaftpflicht immer ins eigene Versicherungsportfolio.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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