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Haustier überfahren: Autofahrer sollten besser anhalten
(September 2016) Die Kollision mit einem Tier ist bei Autofahrern gefürchtet. Thema sind dabei nicht nur Unfälle mit Reh, Wildschwein & Co. Wohl fast noch häufiger springen Hund oder Katze vor das Auto. Was tun bei einem Unfall mit einem Haustier? Die SIGNAL IDUNA hat dazu ein paar Informationen zusammengestellt.
Ein Hund, der beispielsweise unangeleint unterwegs ist und auf einmal auf die Straße rennt; die Katze, die plötzlich unter einem geparkten Auto hervor die Straße überqueren möchte; oder auch das Pferd, das aus seiner Koppel ausgebüchst ist. Szenarien, die kein Autofahrer gerne erleben möchte.
Oft ist in solchen Fällen Bremsen oder Ausweichen nicht mehr möglich. Doch selbst wenn der Fahrer die Kollision verhindern könnte, muss er die Verhältnismäßigkeit abwägen. Verursacht er nämlich durch ein Brems- oder Ausweichmanöver für ein Kleintier einen Unfall, so wird ihn zumeist die Alleinschuld treffen. Rechtlich erlaubt ist sowas erst, wenn das Tier so groß ist, dass ein Zusammenstoß den Autofahrer selbst gefährden würde wie bei Weidetieren oder großen Hunden.
Ist das Malheur passiert, sollte der Fahrer anhalten, empfiehlt die SIGNAL IDUNA. Entfernt er sich nämlich vom Unfallort, so könnte dies als Fahrerflucht gewertet werden. Hier gibt es allerdings keine einheitliche Rechtsprechung. Doch auch nach dem Tierschutzgesetz verhält sich ein Fahrer gesetzeswidrig, der ein verletztes Tier einfach zurücklässt. Demnach ist er verpflichtet, das Tier zu einem Tierarzt zu bringen oder zumindest über den örtlichen Tiernotruf – Kontaktdaten im Netz – tierärztliche Hilfe zu organisieren. Dies gilt übrigens auch für Passanten, die ein verletztes Tier finden. Zudem ist der Besitzer zu informieren, sofern dieser auszumachen ist, etwa über die Hundemarke am Halsband. Spätestens dann, wenn ein großes Tier verletzt oder überfahren wurde, empfiehlt es sich, darüber hinaus die Polizei zu verständigen.
Wie behandeln aber Versicherungen Verkehrsunfälle mit Haustieren? Wird eine freilaufende Katze überfahren, so wird die Privathaftpflicht des Besitzers eventuelle Schäden am Fahrzeug begleichen. Bei Hunden oder Pferden greift die Tierhalterhaftpflicht, sofern der Besitzer eine abgeschlossen hat. Lässt der sich nicht ermitteln, ist dies Sache der (Teil-)Kaskoversicherung. Wer keine entsprechende Versicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hat, muss den Schaden allerdings aus eigener Tasche bezahlen. Trägt der Autofahrer die Verantwortung für den Unfall, weil er beispielsweise deutlich zu schnell unterwegs war, springt die Kfz-Haftpflicht ein: Sie kommt unter anderem für die Tierarztkosten auf. Für die Fahrzeugschäden wäre dann die Vollkasko zuständig.
Übrigens: Die Kraftfahrtversicherung der SIGNAL IDUNA leistet nach ihrem aktuellen Tarifwerk bei Unfällen mit Tieren aller Art.