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Hausbau: Gesetzliche Unfallversicherung für Helfer ist Pflicht

Blog-Eintrag -

Hausbau: Gesetzliche Unfallversicherung für Helfer ist Pflicht

(Mai 2016) Beim Hausbau helfen oft viele fleißige Hände, Verwandte und Freunde, Nachbarn und Kollegen. Egal, ob die Helfer bezahlt werden oder für Gotteslohn tätig sind: Der private Bauherr ist kraft Gesetzes verpflichtet, sie bei der Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden. Darauf weist die SIGNAL IDUNA hin.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist unmöglich, auch nicht durch bestehende private Haftpflicht- und Unfallversicherungen. Sie gilt für alle nicht gewerbsmäßigen Bauhelfer. Wenn etwa zum Beispiel ein Freund aus dem Sportverein mehrere Tage auf der Baustelle hilft, so ist dieser über die Berufsgenossenschaft zu versichern. Gleiches gilt auch für Minijobber. Der Bauherr muss seine Baumaßnahme spätestens eine Woche nach Baubeginn anzeigen. Die Berufsgenossenschaft kann ihre Forderungen noch bis zu vier Jahren nach Abschluss der Bauarbeiten stellen. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Wichtig: Der Bauherr hat auch dafür zu sorgen, dass die Vorschriften zur Unfallprävention eingehalten werden und beispielsweise Schutzkleidung, etwa Helme und Sicherheitsschuhe, vor Ort ist.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet beispielsweise für Heilkosten, Verdienstausfall, Invalidität oder im Todesfall. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von Art und Umfang der geleisteten Arbeiten und dem gegebenenfalls gezahlten Lohn. Bei unentgeltlicher Mithilfe wird ein Mindestentgelt zugrunde gelegt. Einzelheiten zu Leistungen und Beiträgen erfährt der Bauherr bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft oder unter www.bgbau.de. Achtung: Der Bauherr selbst und sein Ehegatte sind nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Die SIGNAL IDUNA rät deshalb dringend, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Das gilt auch für Helfer, die im Rahmen von Gefälligkeitsleistungen tätig werden, wenn also beispielsweise der Sohn des Bauherrn kurz Baumaterialien auslädt. Sie fallen nicht unter die Meldepflicht bei der Berufsgenossenschaft und sind somit nicht versichert.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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