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Geschwindigkeitsbegrenzungen: Was gilt denn nun wann?
(Februar 2021) Erstaunlich groß ist immer wieder die Verwirrung in Sachen Tempolimits. Ab wo genau gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung, und wann ist sie wieder aufgehoben? Wie sieht es damit in Autobahnbaustellen aus, und gibt es Mindestabstände für das Aufstellen von Blitzgeräten? SIGNAL IDUNA und ihr Kooperationspartner ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland haben dazu ein paar Informationen zusammengestellt.
Das runde Verkehrszeichen 274 ist wohl eines der verbreitetsten Schilder, das sich an unseren Straßen befindet. Es schreibt auf weißem Grund mit rotem Rand die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor. Gleich bekannt sind selbstredend seine Gegenparts: die weißen, ebenfalls runden Schilder 278 und 282, die die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufheben. Prinzipiell wird also jeder Autofahrer ihre Bedeutung kennen. Und dennoch scheint diese in hohem Maße Auslegungssache zu sein. Doch dabei sind die Regeln eigentlich eindeutig.
So gehört beispielsweise eine weit verbreitete Meinung ins Reich der Mythen: Ein Tempolimit endet nämlich nicht automatisch nach einer Einmündung, Kreuzung oder Autobahnauffahrt, wie häufig irrtümlicherweise angenommen. Selbst wenn das Tempolimit nach einer Einmündung nicht wiederholt wird, gilt es weiter. Das bestätigen immer wieder auch Gerichtsurteile. Eine Ausnahme ist es, wenn man als Ortsfremder von einer Nebenstraße eingebogen ist und so nicht über die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung Bescheid wissen konnte.
Ein Tempolimit gilt direkt ab dem aufgestellten Schild und nicht erst ein paar Meter danach. Doch ab wo darf geblitzt werden? Hier gibt es in der Tat oft unterschiedliche Regelungen. So schreiben die meisten Bundesländer Mindestabstände vor, die zwischen 75 und 250 Metern nach dem Schild liegen. Einige Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Hamburg haben auf solche Festlegungen aber verzichtet. Zudem gelten Mindestabstände nicht vor Schulen und Kindergärten oder auch an Unfallschwerpunkten.
Aufgehoben wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung zumeist erst durch ein weiteres Verkehrszeichen. Das können beispielsweise oben erwähnte Aufhebungsschilder sein oder auch das gelbe Schild am Ortseingang. Gilt dann eine höhere Maximalgeschwindigkeit, darf man erst nach dem aufhebenden Verkehrsschild wieder beschleunigen. In Autobahnbaustellen bedarf es keines Aufhebungszeichens: Hier endet das Tempolimit automatisch, wenn die Baustelle endet, wenn also zum Beispiel alle Fahrspuren wieder zur Verfügung stehen. Geblitzt werden darf übrigens immer bis zum Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung.
Um immer sicher unterwegs zu sein, heißt es nicht nur die Tempolimits einzuhalten, sondern auch seine Geschwindigkeit an Witterungs- und Straßenverhältnisse anzupassen. Zudem gehört eine passende Kfz-Versicherung an Bord. Der aktuelle Kraftfahrttarif der SIGNAL IDUNA ist für Privatkunden in den Ausprägungen Basis und Premium zu haben. Basis bietet einen soliden und im Marktvergleich günstigen Grundschutz gemäß den Empfehlungen der Verbraucherorganisationen. Einige Bausteine sind optional abschließbar wie etwa Schutzbriefleistungen oder die freie Werkstattwahl. Premium wiederum steht für Flexibilität und eine leistungsstarke Absicherung.