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Freizeit: Fußball besonders unfallträchtig
(Juli/August 2024) Jedes Jahr verletzen sich in Deutschland knapp neun Millionen Menschen bei einem Unfall. Nahezu 70 Prozent verunglücken dabei in der Freizeit, also zuhause, bei Sport und Spiel. Besonders unfallträchtig ist Fußball: Jeder dritte Sportunfall ereignet sich auf dem grünen Rasen.
Fußball ist in Deutschland die Sportart Nummer eins. Knapp 7,4 Millionen Frauen und Männer sind in einem der mehr als 24.000 Sportvereine aktiv. Nach der Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ist Fußball die Sportart mit dem größten Verletzungsrisiko. Etwa ein Drittel der Sportunfälle entfällt auf das Kicken. Auf den Plätzen landen der Skisport, sonstige Ballsportarten wie Handball und Reitsport.
Die Kosten für die medizinische Behandlung übernimmt die Krankenkasse. Darüber hinaus ist aber auch eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Für jede Fußball-Verletzung kommen die Unfallversicherer durchschnittlich mit rund 5.300 Euro auf.
Während Vereinsmitglieder oft über eine Gruppenunfallversicherung ihres Klubs geschützt sind, sollten sich Freizeitkicker, die etwa im Park mit Freunden kicken, idealerweise selbst absichern. Und auch für Vereinsmitglieder hat die private Unfallversicherung gegenüber der Mitversicherung im Klub einen Vorteil: Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den Fußball und das Vereinsleben, sondern auf alle Lebensbereiche – rund um die Uhr und weltweit. Damit sind Fußballspieler auch dann abgesichert, wenn sie sich im Beruf oder ihrer Freizeit verletzen.
Beim Tarifwerk von SIGNAL IDUNA liegt das Hauptaugenmerk auf einer leistungsstarken Invaliditätsabsicherung. Das Besondere: der optionale Progressions-Turbo, mit dem bereits ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent die volle Versicherungssumme fließt. Unfallrente und Unfallrenten-Kapital ergänzen die Invaliditätsabsicherung. Die Unfallrente bietet ab einem Invaliditätsgrad von 35 Prozent eine lebenslange monatliche Rente. Die Leistung aus dem Unfall-Rentenkapital beinhaltet eine Kapitalzahlung. Sie beträgt abhängig von Invalidität und gewählter Absicherung bis zum fünffachen der vereinbarten Versicherungssumme.