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Sollte sich der Abflug in den Urlaub deutlich verzögern, sind Reisende nicht ohne Rechte.  Foto: SIGNAL IDUNA
Sollte sich der Abflug in den Urlaub deutlich verzögern, sind Reisende nicht ohne Rechte. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

Flugverspätungen: Reisende können sich wehren

(Mai 2017) Nicht selten beginnt der langersehnte Urlaub in der Sonne eher holprig. Wenn sich der Flug zum Beispiel deutlich verspätet, ist Ärger vorprogrammiert. Doch Reisende sind nicht ohne Rechte, so die SIGNAL IDUNA.

Ist die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich, kann für den betroffenen Fluggast ein Anspruch auf Entschädigung erwachsen. Dessen Höhe richtet sich nicht nach dem Flugpreis, sondern nach dem Ausmaß der Verspätung und der Länge der Flugstrecke. Entschädigungsansprüche für verspätete Flüge regelt die Europäische Fluggastrechteverordnung EU 261/2004.

Diese legt fest, dass den Betroffenen unter anderem entsprechende Ausgleichszahlungen zustehen können, wenn sich die Ankunft am Ziel um mehr als drei Stunden verzögert. Die Entschädigung liegt dabei streckenabhängig zwischen 250 und 600 Euro pro Person. Keine Ansprüche entstehen aber beispielsweise, wenn sich der Reisende selbst verspätet und dadurch sein Flugzeug verpasst. Auch wenn außergewöhnliche Umstände, etwa Streiks oder schlechtes Wetter, die Verspätung auslösen, geht der betroffene Urlauber meistens leer aus.

Bietet die Fluggesellschaft einen Alternativflug zum gewählten Reiseziel an, kann dies Auswirkungen auf die Entschädigungsleistung haben. Landet der „Ersatzflieger“ beispielsweise bei Strecken bis zu 1.500 Kilometer maximal zwei Stunden später als ursprünglich geplant, darf die Gesellschaft die Entschädigungshöhe halbieren.

Der Anspruch auf Entschädigung besteht bis zu drei Jahre rückwirkend. Zeigt sich die Airline der schriftlich eingereichten Entschädigungsforderung gegenüber hartleibig, sollte sich der Fluggast an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden. Bevor man diese aber einschalten kann, muss man seinen Anspruch bereits erfolglos bei der Fluggesellschaft geltend gemacht haben. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei.

Wer mit dem Schlichtungsspruch nicht zufrieden ist, kann zum einen eines der verschiedenen Online-Helferportale beauftragen. Diese helfen gegen Provision, die Ansprüche gegen die Fluggesellschaft durchzusetzen. Wer sein Geld sofort haben möchte, kann hier auch häufig seine Entschädigungsansprüche direkt abtreten – allerdings gegen noch höhere Abschläge.

Eine weite Möglichkeit ist es, im Falle eines unzureichenden Schiedsspruchs einen entsprechend spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Vorteil: Im Erfolgsfall erhält man die gesamte Entschädigungssumme – ohne Abschläge.

In jedem Fall ist es hilfreich, eine schriftliche Bestätigung und Begründung für die Verspätung in der Hand zu haben. Diese bekommt man beispielsweise im Flughafen, am Service-Schalter der Gesellschaft. Aufheben sollte man alle gegebenenfalls anfallenden Quittungen, etwa für Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen. Zu empfehlen ist es außerdem, mit weiteren betroffenen Fluggästen Kontaktdaten auszutauschen.

Tipp der SIGNAL IDUNA: Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung sorgt für die nötige Rückendeckung. So sichert der „Rechtsschutz für das Privatleben“ der Marke ALLRECHT auch einen eventuell nötigen Gang vor Gericht ab – mit unbegrenzter Deckungssumme.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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