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Fachkräfte gewinnen: Betriebliche Altersversorgung oft ausschlaggebend
(November 2024) Nahezu alle Branchen sind inzwischen vom Fachkräftemangel betroffen. Und auch in Sachen Ausbildung wird es aufgrund der kommenden, geburtenschwachen Jahrgänge eng. Betriebliche Zusatzleistungen werden immer wichtiger, um geeignetes Personal zu finden und im Unternehmen zu halten.
Nach Angaben des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammerkammertages (BWIHK) konnten fast die Hälfte der Unternehmen im vergangenen Ausbildungsjahr nicht alle Ausbildungsplätze besetzen. So hatten drei Viertel der Betriebe keine geeigneten Bewerbungen für ihre Ausbildungsplätze erhalten. Ein knappes Drittel hatte sogar überhaupt keine Bewerberinnen und Bewerber.
Neben Mängeln in der Schulausbildung machte der BWIHK auch fehlendes Interesse bei den jungen Menschen als Ursache aus. Viele Unternehmen setzen daher zunehmend unter anderem auf materielle Anreize wie betriebliche Zusatzleistungen. Aktuellen Studien zufolge ist hier die betriebliche Altersversorgung (bAV) ein zentrales Element. Ungefähr für jeden Dritten war es die angebotene Betriebsrente, die bei der Wahl des aktuellen Arbeitgebers ausschlaggebend war. Knapp die Hälfte der Beschäftigten hält ihrem Betrieb auch wegen der bAV die Treue.
Das ist wenig überraschend, denn die bAV gewinnt nicht umsonst an Bedeutung, wenn es darum geht, den Ruhestand finanziell abzusichern. Sie hat als Vorsorgeinstrument aufgrund gegenüber anderen Vorsorgeformen zumeist die höhere Rendite. So fördert der Staat mit Erleichterungen bei Steuern und Sozialabgaben. Ergänzt um zusätzliche Arbeitgeberzuschüsse sowie häufig um besondere Firmenkonditionen, ist die bAV also auch unter Renditegesichtspunkten fast unschlagbar.
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Die via Entgeltumwandlung investierten Beiträge zur bAV kommen den Beschäftigten übrigens im Gegensatz zum Barlohn zu 100 Prozent zugute. Erst auf die späteren Rentenleistungen sind Steuern und unter Umständen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu bezahlen. Das Unternehmen spart ebenfalls, denn es fallen auch keine Arbeitgeberanteile bei den Sozialversicherungsbeiträgen an.