Blog-Eintrag -
Einkommensschutz: So wird's für Handwerker bezahlbar
(Dezember 2020) Handwerker haben ein höheres Risiko als andere Berufsgruppen arbeitsunfähig zu werden. Umso wichtiger ist es, dass sie ihre Arbeitskraft absichern, um im Fall der Fälle nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten.
Häufig scheitert aber der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung daran, dass die Prämien für Handwerker zu hoch sind. SIGNAL IDUNA hat mit der Grundfähigkeitsversicherung SI WorkLife Komfort eine Alternative entwickelt, die eine weitere Möglichkeit für den Einkommensschutz aufzeigt.
Die Grundfähigkeitsversicherung sichert den Verlust von Grundfähigkeiten wie Hören, Gehen, Greifen oder Autofahren ab. SI WorkLife gibt es in einer Basisvariante mit 12 Grundfähigkeiten und in einer Plusvariante mit 20 Grundfähigkeiten, zu denen auch die Bedienung eines Smartphones und die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs zählt. Für beide Produktvarianten gilt: Verliert der Versicherte eine der vereinbarten Grundfähigkeiten, wird die volle vereinbarte Rente gezahlt, und zwar unabhängig davon, ob der Versicherte noch seinen Beruf ausüben könnte. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Grundfähigkeitsversicherung kann aus diesen Gründen für Handwerker eine ideale Option sein.
Um die vereinbarte Leistung zu erhalten, muss u.a. ein Arzt bescheinigen, dass mindestens eine der versicherten Grundfähigkeiten für mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht mehr ausgeübt werden kann. SIGNAL IDUNA leistet den Versicherungsschutz auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz. Interessant ist darüber hinaus die Zusatzversicherung „Worst-Case Kapitalhilfe“. Bei einer schweren Krankheit, wie einem Herzinfarkt oder einer Krebserkrankung, kann auf Wunsch eine einmalige Zahlung zur Überbrückung finanzieller Engpässe vereinbart werden. Gleich beide Tarife der SIGNAL IDUNA – SI WorkLife Komfort sowie die Plus-Variante – haben beim Rating der Zeitschrift Stern (Ausgabe 15/2020) die Höchstbewertung mit 5 Sternen erhalten.
Übrigens: Wer später doch in eine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln möchte, kann dies bis zu seinem 35. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung tun, wenn er die kostenlose EXKLUSIV-Option vereinbart hat (bis zum 30. Lebensjahr möglich).