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Einbruchsicherung: Sicherheit ist auch Mietersache
(Januar 2016) Besonders zwischen Oktober und Januar haben Einbrecher Hochkonjunktur. In Mietshäusern ist der neuralgische Punkt vor allem die Wohnungstür. Hier können auch Mieter aktiv werden, so die SIGNAL IDUNA.
Ein wenig beachtetes Problem ist die oft unkontrollierbare Anzahl der Nachschlüssel, die Vormieter gefertigt hatten und die eventuell noch im Umlauf sind. Schließen Diebe mit einem solchen Schlüssel die Wohnungstür auf und räumen die Wohnung leer, verweigert die Hausratversicherung unter Umständen die Entschädigung, gibt die SIGNAL IDUNA zu bedenken. Schließlich liegt in diesem Fall kein versicherter Einbruchdiebstahl vor, der laut Definition dann gegeben ist, wenn Fenster oder Türen gewaltsam aufgebrochen wurden. Die Tür wurde auch nicht mit einem „falschen Schlüssel“ geöffnet, weil es rechtmäßig war, diesen Schlüssel anzufertigen. Zudem liegt die Beweislast beim Versicherungsnehmer, wenn – wie die Rechtsprechung sagt – nicht das „objektive Bild eines gewaltsamen Einbruchs“ vorliegt.
Der Mieter sollte also überlegen, bei Einzug das Schloss der Wohnungseingangstür durch ein neues ersetzen lassen, für das nur er Schlüssel besitzt. Das alte Türschloss kann er dann nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder einbauen, um den Urzustand wieder herzustellen. Auch mit dem neuen Schloss bietet die Wohnungseingangstür nur minimalen Einbruchschutz, so dass weitere Sicherungsmaßnahmen sinnvoll sind. Doch sollten Mieter sichtbare Veränderungen, die über den nachträglichen Einbau eines „Spions“ hinausgehen, nicht ohne schriftliches Einverständnis des Vermieters vornehmen lassen. Bei Fragen diesbezüglich hilft auch der Mieterschutzbund weiter.
Um Diebe gar nicht erst anzulocken, ist es bei geplanter Abwesenheit sinnvoll, die Zeitung abzubestellen und den Briefkasten von Nachbarn oder Freunden leeren zu lassen. Türen sollte man immer abschließen, da einfaches Zuziehen kein Hindernis darstellt. Auch in den sozialen Netzwerken ist Vorsicht angezeigt, gibt die SIGNAL IDUNA zu bedenken. Also keine Fotos seines Wohnumfeldes oder Adressen posten, Bilder aus dem Urlaub, vom Rockkonzert oder aus dem Restaurant erst nach der Rückkehr einstellen. Denn inzwischen sind auch auf Facebook und Co. Ganoven unterwegs, die aus den Daten, die ein Nutzer von sich preisgibt, Informationen für eventuelle Einbruchsvorhaben ziehen.
Da die Nachweispflicht beim Versicherten liegt, ist es wichtig, den wertvollen Hausrat zum Beispiel über Fotos und Einkaufsbelege gut dokumentieren zu können. Diese Unterlagen können nach einem Schaden als Nachweis gegenüber dem Versicherer dienen. Außerdem ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich, damit der Fall bearbeitet wird.