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E-Health nimmt Fahrt auf: Bald werden die Versicherten überall auf digitale Gesundheitsleistungen zugreifen können.
E-Health nimmt Fahrt auf: Bald werden die Versicherten überall auf digitale Gesundheitsleistungen zugreifen können.

Blog-Eintrag -

E Health: Es geht voran

(März 2017) Die Digitalisierung wird auch im Gesundheitswesen an Fahrt aufnehmen. Das letztes Jahr in Kraft getretene „E-Health-Gesetz“ soll hier für zusätzlichen Schub sorgen. E-Health ist aber nicht erst seit letztem Jahr die Herausforderung, der sich alle Protagonisten im Gesundheitswesen zu stellen haben, so die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg.

Unter das Schlagwort „E-Health“ fallen heute eine Vielzahl digitaler Dienstleistungen und Angebote mit dem Ziel, die medizinische Versorgung für alle Patienten zu verbessern. Vieles davon steckt hierzulande noch in der Entwicklungsphase und wird damit erst mittelfristig einsatzbereit sein.

Im Kern geht es vor allem darum, die verschiedenen Anbieter von Gesundheitsleistungen wie Ärzte, Apotheken, Physiotherapeuten und Krankenhäuser untereinander und mit ihren Patienten zu vernetzen. So können sich verschiedene Ärzte beispielsweise über eine digitale Gesundheitsakte rasch ein Bild des Patienten machen. Das verhindert im Allgemeinen unnötige Doppelbehandlungen und kann im Notfall, bei Allergien oder Arzneimittelunverträglichkeiten, lebensrettend sein. Der Patient wiederum kann sich zukünftig häufig den Gang in die Arztpraxis sparen und stattdessen mit seinem Arzt eine Online-Videosprechstunde vereinbaren. Stichwort Telemedizin. Und dies sind nur einige wenige Beispiele, wie sich E-Health-Angebote auf die Gesundheitsversorgung auswirken werden.

Die Erfahrungen in anderen europäischen Staaten, die zum Beispiel die Onlinesprechstunde bereits längere Zeit einsetzen, sind positiv. So erspart die Onlinekonsultation etwa in der Schweiz 30 Prozent der Patienten den physischen Arztbesuch. Es entfallen überflüssige Untersuchungen, und der Ratsuchende wird wenn nötig zielgerichtet an den richtigen Facharzt überwiesen. Das ist nicht nur bequemer für den Patienten, sondern spart auch Kosten.

Gefordert ist in diesem Umfeld auch die Versicherungswirtschaft. So erarbeiten die privaten Krankenversicherer derzeit auf Verbandsebene ein Äquivalent zur elektronischen Gesundheitskarte der Krankenkassen.

Als moderner Gesundheitsdienstleister wird die SIGNAL IDUNA zukünftig zudem eine Vielzahl von neuen Angeboten und Dienstleistungen anbieten, die deutlich über die Vorgaben des E-Health-Gesetzes hinausgehen: webbasiert für PCs und Notebooks und als App-Lösung für mobile Geräte wie Smartphones oder Tablets. Zu nennen sind hier unter anderem digitale Impf-/Notfallpässe, Medikations- und Vorsorgepläne, Gesundheitsportale und vieles mehr. „Wichtig ist, dass der Versicherte jederzeit und überall darauf zugreifen kann, um gesund zu bleiben und im Krankheitsfall unterstützt zu werden“, so die SIGNAL IDUNA. Bereits im laufenden Jahr werden die Krankenversicherten von digitalen Mehrwertdiensten profitieren können.

Außerdem kooperiert die SIGNAL IDUNA in Sachen digitaler Gesundheitsleistungen bereits jetzt mit innovativen Startups und investiert in E-Health-Projekte. So ist die SIGNAL Krankenversicherung a.G. unter anderem Gründungspartner des Flying Health Incubators. Dieser unterstützt innovative Startups zum Beispiel aus dem Bereich Telediagnostik unter anderem bei Produktentwicklung und Vermarktung.

„E-Health wird aber nicht dazu führen, dass in der privaten Krankenversicherung eine Art Rosinenpickerei einsetzt. Etwa über spezielle Tarife, die besonders gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen“, bekräftigt die SIGNAL IDUNA. So werden sich über sogenannte „Wearables“, also etwa Fitness-Tracker, erfasste Gesundheitsdaten nicht auf die Beitragskalkulation auswirken. Der Beitrag ist Vertragsbestandteil: Er wird allein nach Alter, Vorerkrankungen und versicherten Leistungen berechnet. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Zwar werden auch bestimmte risikorelevante Punkte im Vorfeld berücksichtigt wie Rauchen oder der Body Mass Index. Doch gibt es keine rechtliche Grundlage, digitale Gesundheitsdaten vor Vertragsabschluss auszuwerten.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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